Wasserschildkröten, Skorpion, Wachtelhahn, Karmingimpel, Kanarienvögel, Reisfinken, Sperlingspapageien, südamerikanischer Barsch, Flösselhecht und noch einige weitere Vogel- und Fischarten. Die Rede ist nicht von einem Zoo, sondern von dem Zuhause eines Baselbieters aus einer Agglomerationsgemeinde.
Die Tiere des Mannes leben jedoch alles andere als Zoo-konform, wie 20 Minuten berichtet. Als das Baselbieter Veterinäramt den Mann im Februar und im September 2022 wegen zwei Kontrollen besuchte, stiessen die Mitarbeiter auf prekäre Szenen. Die Verfehlungen in der Pflege und Haltung füllten ganze sechs Seiten, erläutert die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft.
«Fressfeinde zusammen mit lebenden Beutetieren»
Seine Fische lebten in verschmutzten und vernachlässigten Aquarien, Bottichen und Teichen – teils sogar ohne Wasserfilter. Darüber hinaus hielt er «Fressfeinde zusammen mit lebenden Beutetieren», heisst es im Strafbefehl. Fische, die also keineswegs zusammen gehalten werden dürfen.
Die Schildkröten hatten es nicht viel besser: Sie lebten ohne Trink- oder Badewasser und waren «dem Klima schutzlos ausgeliefert». Nach einem Tadel vom Veterinäramt versetzte der Baselbieter die Tiere in die Vogelvoliere. Bei der zweiten Kontrolle dann der Schock: Die Schildkröten waren voll mit Vogelkot. «Sie waren bis zur Winterstarre ungeschützt vor den Ausscheidungen der darüber lebenden Vögel.»
Den Besitz von Wachteln hat der 54-Jährige pflichtwidrig nicht beim Kanton gemeldet. Auch sie wurden alles andere als artgerecht gehalten. Bei der Kontrolle wurde ein Wachtelkadaver in der verdreckten Voliere entdeckt, der inmitten von verdorbenen Eiern verweste.
Offenes Terrarium und kein Skorpion-Gegengift
Zudem bemerkten die Kontrolleure, dass sich der Skorpion des Mannes einem offenen Terrarium aufhielt. Ein Antiserum für den Fall eines Skorpionstichs besass der 54-Jährige jedoch nicht. Auch wie er sich ein Gegengift beschaffen kann, wusste er nicht.
Der Baselbieter wurde im Dezember wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutz-, Tierseuchen und kantonale Übertretungsstrafgesetz zu einer Strafe von insgesamt 7’600 Franken verurteilt.