Bisher unterliegt der Anbau von Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als einem Prozent noch keiner Meldepflicht. (Bild: Keystone)
Baselland

Bald soll auch der Anbau von legalem Cannabis kontrolliert werden

Der Baselbieter Landrat will, dass der CBD-Hanfanbau kontrolliert wird. Die Regierung muss nun einen Vorschlag zu einer Meldepflicht der Plantagen ausarbeiten.

Die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) beantragte dem Landrat, der Prüfung einer Meldepflicht für Plantagen mit Hanf ohne THC-Gehalt zuzustimmen. Aktuell darf Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als einem Prozent ohne Meldepflicht angebaut werden.

Die Regierung wurde nun beauftragt, Vollzugsbestimmungen für die Kontrolle des Anbaus von Hanf ohne THC-Gehalt vorzulegen. In sämtlichen Fraktionen war unbestritten, dass die Regierung hier nochmals über die Bücher muss. Die JSK nahm damit eine strengere Haltung als der Regierungsrat ein. Dieser lehnte eine Meldepflicht für CBD-Hanfanbau ab.

THC-Gehalt einer Pflanze ist schwierig zu bestimmen

Die Forderung geht auf eine Motion von Reto Tschudin (SVP) zurück, die als Postulat überwiesen wurde. Wie Tschudin in seinem Vorstoss festhielt, könne bei einer Plantage der THC-Gehalt einer Pflanze nicht in kurzer Zeit festgestellt werden. Die Polizei müsse daher ein Cannabisfeld im Zweifelsfall bis zum Laborresultat überwachen.

Der Regierungsrat hingegen erachtete es nicht als verhältnismässig, dass ein nach eidgenössischem Recht legales Produkt repressiv reguliert wird. Eine Vernichtung einer Plantage bloss wegen unterlassener Meldung sei nicht rechtens, so die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Postulat.

2 Kommentare

  1. Die korrekte Herstellung von Hanfprodukten, insbesondere Medikamenten, ist gesetzlich gewährleistet. Der THC-Gehalt wird gemessen und angegeben. Die Sicherheit ist also gewährleistet. Lieferanten, die mangelhafte Waren liefern, haften für ganze Chargen. Es ist also nicht im Interesse des Produzenten, unerlaubte Waren zu liefern. Vielleicht gibt es einzelne schwarze Schafe, aber alle hanfanbauenden Bauern unter den Generalverdacht für illegalen Handel (Schwarzmarkt)mit Marihuana zu stellen ist schon unerhört. Wieder einmal eine völlig unnötige und unverhältnismäßige Forderung von Kontrolle.Report

  2. Freigegeben und dann doch Kontrollieren. ? Es gäbe echt so viel Wichtigeres zum kontrollieren das Gesetzlich schon besteht und es wird nicht oder viel zu wenig kontrolliert und umgesetzt.
    Hier braucht es keine Kontrolle!
    Es reicht mit Kontrollen das was wir an Gesetze haben an der Umsetzung haberts.Report

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