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Der Telebasel News-Beitrag vom 23. Dezember 2022
Basel

Darf mein Vermieter die Wohnung auf 20 Grad runterkühlen?

Die Energiesparkampagne des Bundes empfiehlt eine Raumtemperatur von 20 Grad. VermieterInnen überlegen sich Beschränkungen. Der Hauseigentümerverband warnt.

Die Energieversorgung ist angespannt. Dies merken auch Privathaushalte. Es gibt Vermieterinnen und Vermieter, welche die maximale Raumtemperatur in Mietwohnungen auf 20 Grad beschränken wollen.

Energie sparen in unsicherer Lage

Aufgrund des Krieges in der Ukraine kann es zu Unterbrechungen in den für Schweizer Haushalte wichtigen Gaslieferungen kommen. Gemäss des Bundesamts für Statistik heizt ein Viertel der Schweizer Bevölkerung mit Gas. Um die Mangellage zu verhindern oder zumindest abzuschwächen, soll möglichst wenig Energie verbraucht werden – auch Privathaushalte sollen ihren Teil beitragen.

Deshalb hat der Bund im August eine Kampagne gestartet. Der Kanton Basel-Stadt hat nachgezogen. Die freiwillige Reduktion der Heiztemperatur bei den rund 119’000 Basler Haushalten könne viel bewirken. Ein Grad weniger in den Innenräumen soll die Heizenergie um bis zu sechs Prozent senken. Das schreibt der Kanton Basel-Stadt auf seiner Webseite.

Runterkühlen ist gängige Praxis

Gespart werden soll also auch in Privathaushalten. Bedachtes Heizen ist an sich nichts Neues. Aber dürfen VermieterInnen die Heizungen in der Nacht abstellen? Andreas Zappalà vom Hauseigentümerverband Basel-Stadt setzt sich täglich mit solchen Fragen auseinander.

Runterkühlen in der Nacht ist schon länger gängige Praxis: «Da hat man geschaut, dass in der Nacht, wenn der Energiebedarf nicht so hoch ist, Heizkosten gespart werden. Das hat nichts mit der laufenden Diskussion zu den Energiepreisen zu tun», so Zappalà. Die Heizung wird dabei nicht komplett abgestellt, sondern einfach die Temperaturen gesenkt. Die Nachtabsenkung sei eine anerkannte Regelung und damit habe man nie gross Probleme gehabt: «Während dem Tag sollte es aber in den Räumen so warm sein, dass man sich wohl fühlt», so Zappalà.

Empfehlung ohne gesetzliche Grundlage

In Innenräumen empfiehlt der Bund Temperaturen von um die 20 Grad. Was wenn jetzt eine VermieterIn von sich aus auf die Idee kommt, die Innentemperaturen in den Mietwohnungen auf 19 Grad zu beschränken? Davon rät Zappalà ab, denn es handle sich bisher um eine Empfehlung ohne gesetzliche Grundlage: «Wenn jetzt der Vermieter von sich aus die Heizung reduziert und nur noch eine Wärme von 19 Grad in den Wohnungen ermöglicht, kann man dann davon ausgehen, dass allenfalls ein mietrechtlicher Mangel vorliegt, bei dem der Mieter sagen kann: Es gibt keine andere Regelung im Moment, die den Vermieter verpflichtet, so tief zu heizen.» Wenn der Mieter im Wohnraum nicht warm genug hat, könne er womöglich einen Mangel geltend machen, so Zappalà.

Falls eine VermieterIn die Innentemperatur der Wohnung trotzdem auf 19 Grad begrenzen will, solle sie das in Absprache mit den Mietern machen – oder zuwarten, sagt Zappalà weiter: «Er musss schauen, dass in den Wohnräumen eine angemessene Temperatur herrscht». Der Hauseigentümerverband weiss noch von keinen Beschwerden gegen Hauseigentümer, weil es in der Wohnung zu kalt sei. Es habe aber durchaus Anfragen von Vermietern gegeben, die sich über die Rechtslage bei einer Temperaturreduktion erkundigt haben: «Da warnen wir eher – oder sagen: lieber nicht.»

5 Kommentare

  1. Wieso immer abwarten bis ein Gesetz erlassen wird. Bei 19 grad wird niemand den Kälte Tod erleiden.
    Wenn dann die Rechnung ins Haus kommt wird auch wieder reklamiert.Report

  2. Bei mehr als genug Strom solch eine Empfehlung zu geben finde ich fahrlässig und überflüssig. Menschen die dem künstlichem Theater noch glauben schenken, kann ich nicht verstehen. Finde dass ganze Theater überflüssig. Es gäbe Wichtigeres!Report

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