Die Verabschiedung des Gesetzes durch die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates hat viel Zeit in Anspruch genommen. Die lange Beratungszeit sei der Komplexität des Geschäfts und dem Legislaturwechsel geschuldet, schreibt die BKK in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung zum Gesetzesentwurf.
Der nun vorliegende Entwurf enthält zwar durchaus einige Neuerungen: So wird die rechtliche Abklärung der Herkunft des Museumsguts neu im Gesetz explizit festgehalten. Etwas genauer definiert und gestärkt werden soll auch die Rolle der Museumskommissionen.
Bei der zentralen und vieldiskutierten Frage der Autonomie bleibt es im Prinzip mehr oder weniger bei der alten Regelung, wie die BKK-Präsidentin Franziska Roth auf Anfrage bestätigte. «Entscheidend war, dass sich alle Beteiligten auf einen Nenner einigen konnten», sagt sie.
Dieser gemeinsame Nenner besteht nun nach wie vor in einer Teilautonomie: Die fünf staatlichen Museen bleiben staatliche Institutionen respektive Dienststellen des Staates und werden nicht, wie dies bei den Zürcher Museen der Fall ist, ausgelagert. Inhaltlich und mit einem Vierjahres-Globalkredit ausgestattet behalten die Museen aber viel Handlungsspielraum.