Wer den Motor seines Autos unnötig laut aufheulen lässt, der muss künftig mit happigen Konsequenzen rechnen. (Bild: Keystone)
Basel

Bundesrat schlägt Ausweisentzung für Autoposer vor

Der Bundesrat sagt zu lauten Motoren den Kampf an. Künftig will er Autoposer härter bestrafen.

Wer hat sich nicht auch schon einmal darüber geärgert: Ein «aufgemotzter Schlitten» fährt durch das Wohnquartier und der Lenker lässt dabei mehrmals unnötig den Motor aufheulen. Genau solchen Szenarien will der Bundesrat nun einen Riegel schieben.

Im vom Parlament gewünschten Vorlage zur Eindämmung des Autoposings sieht die Landesregierung neu einen Ausweisentzug vor. ErsttäterInnen sollen lediglich verwarnt werden. Bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht den Autoposern demnach ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.

Der Bundesrat schlägt weitere Massnahmen vor. Er sieht ein Verbot von Ersatzschalldämpfern vor, die zu höheren Geräuschemissionen führen als ursprünglich verbaute Teile. Ebenso soll die Zulassung von entsprechend geänderten Fahrzeugen verboten werden. Ausserdem werden die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung von Kantonen geschaffen, die ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.

Keine Begrenzung auf Wohngebiete mehr

Die Massnahmen gegen unnötigen Verkehrslärm hatte das Parlament vorgeschlagen. Dieser hat in den vergangenen Jahren zugenommen und ist stärker in den öffentlichen Fokus gerückt. Mit der Revision wird die Liste der Fahrmanöver, die als Erzeugung von unnötigem Lärm gelten, erweitert und modernisiert. Ein entsprechendes Fahrverhalten soll überall und zu jeder Tageszeit als strafbare Belästigung gelten. Heute werden solche Verstösse lediglich in Wohn- und Erholungsgebieten sowie nachts sanktioniert.

Zudem wurden neue Ordnungsbussen-Tatbestände definiert. So werden beispielsweise Fahrzeugführende gebüsst, wenn sie den Motor unnötig aufheulen lassen.

Die Vernehmlassung zu den Änderungen im Strassenverkehrsgesetz und den verschiedenen Verordnungen dauert bis am 23. März 2023.

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