Das kürzlich erst revidierte Sozialhilfegesetz sieht eine automatische Anpassung an die Teuerung vor, wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte.
Mit der Anhebung des Grundbedarfs für Einzelpersonen auf 1031 Franken pro Monat entspricht der Kanton auch der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, wie es weiter heisst. Dies entspreche einer Anhebung um 2,5 Prozent.
Im Baselbiet muss der Grundbedarf aber um 3,4 Prozent angehoben werden. Das ist gemäss Communiqué die Folge davon, dass während der Revision des Sozialhilfegesetzes die Teuerung aus dem Jahr 2020 nicht berücksichtigt wurde und nun nachvollzogen werden muss.