SP-Landrätin Ronja Jansen bekämpft die geplante Vermögenssteuerreform. Vergangene Woche rechnete sie vor, dass Baselland gar keine Steuerhölle sei, wie die Regierung immer wieder behauptete. Für die ganze Schweiz rechnete sie die Steuerbelastung unter Einbezug der Immobilien aus und sagte, dass so der Landkanton nicht das Schlusslicht, sondern im Mittelfeld des nationalen Steuerwettbewerbs sei.
Die Regierung lieferte in der Beantwortung einer Interpellation nur die Nordwestschweizer Zahlen dazu. Darum behauptete Jansen, dass die Regierung diese Zahlen bewusst vorenthalten habe, um Stimmung für die geplante Reform zu machen. Am Mittwoch stellte sich Regierungsrat Anton Lauber (Die Mitte) den Fragen von Telebasel.
Herr Lauber, sind Sie grundsätzlich einverstanden, mit der Art und Weise, wie Ronja Jansen gerechnet hat?
«Ich habe gesehen, dass Sie den Steuerrechner verwendet hat, den wir auch empfohlen haben in der Beantwortung der Interpellation. Der grosse Unterschied besteht darin, dass sie von einem deutlich höheren Liegenschaftswert ausgeht, nämlich von 11,4 Millionen. Wir gehen im Baselbiet eigentlich eher von maximal fünf Millionen aus.
Bei dieser Berechnung ist klar, dass sich die Position des Kanton Basel Landschaft verbessert, mit dem Abzug des Repartitionswert, je höher der Liegenschaftswert ist, den man einsetzt.»
Wenn diese Berechnung eigentlich recht einfach zu erstellen ist, auch für die ganze Schweiz, warum hat man das nicht im Mai gemacht, als man die Interpellation von Landrätin Meschberger beantwortete?
«In der Region haben wir ähnliche Voraussetzungen bei den Liegenschaften: Basel, Aargau, Solothurn, Jura. Wir haben eine ähnliche Lage, eine ähnliche Grössenordnung, keinen See, keine Berge, keine schönen Schiffe und kein Skigebiet et cetera. Darum können wir die Liegenschaften, die wir hier haben nicht mit denen in Zug, Unterwalden oder Schwyz vergleichen.»
Aber Sie haben damals gesagt, es wäre ein zu grosser Aufwand gewesen und darum kam von Frau Jansen auch der Vorwurf, dass man diese Zahlen absichtlich vorenthalten habe.
«Das sollte man etwas vorsichtiger formulieren. Ich könnte jetzt auch sagen, man habe absichtlich einen hohen Liegenschaftswert eingesetzt, damit man ein gewünschtes Resultat bekommt. Ich bin sehr vorsichtig mit solchen Formulierungen und derartigen Unterstellungen.»