Nach einer Vor-Ort-Kontrolle habe die Finma im Sommer 2019 ihre Aufsichtstätigkeit über das Krankenzusatzversicherungsgeschäft der CSS intensiviert und unterdessen abgeschlossen, schreibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht heute Dienstag in einer Mitteilung. Die Rückerstattung von 129 Millionen Franken begründet sie mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen.
Die Finma überprüfte die generelle Zuordnung von Verwaltungskosten zulasten der Zusatzversicherung. Die Untersuchung habe ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt würden, heisst es in der Mitteilung.
Und weiter: Der Entscheid der Finma stelle die operative Tätigkeit der CSS nicht in Frage. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert und die Solvenzvorschriften eingehalten. Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.