Naturgefahren gibt es rund ein Dutzend unterschiedliche. Beispielsweise Erdbeben, Lawinen oder Wind. Dazu gibt es generell die Gefahrenstufen von 1 bis 5. Bei den meteorologischen Warnungen etwa sind aber nicht alle Gefahrenstufen für jedes Phänomen definiert.
Die Gefahrenstufen 1 bis 5 wurden durch die Fachstellen des Bundes festgelegt. Sie geben Warnungen für Naturgefahren wieder. Stufe 1 bedeutet «keine oder geringe Gefahr», Stufe 5 bedeutet «sehr grosse Gefahr».
Bei meteorologischen Phänomenen warnt Meteoschweiz grundsätzlich erst ab Stufe 2. Die Gefahrenstufe 1 sei eingeführt worden, weil beim Wetter oft auch eine potentielle Gefahr existiere, wenn die Wetterlage relativ unscheinbar sei, heisst es beim Wetterdienst auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Präzision nicht möglich
Die Schwellenwerte, ab denen eine Warnung ausgegeben wird, vereinbarte der Bund gemeinsam mit den Kantonen. Bei den Meteo-Warnungen sind dabei nicht alle Gefahrenstufen für jedes Ereignis definiert. Beispielsweise bestehen für Gewitter nur Warnungen für die Stufen 3 und 4.
Meteoschweiz erklärt dazu, dass trotz modernster Hilfsmittel und Methoden es zum heutigen Zeitpunkt nur beschränkt möglich sei, heftige Gewitter präzise über mehr als eine Stunde vorherzusagen und zu warnen. Schwierig seien vor allem die Stärke, die Zeit und dem Ort zu definieren. Drei Unterscheidungsstufen wären daher wenig sinnvoll, hiess es. Zudem sei das Schadenspotential bei Gewittern in der Regel lokal beschränkt.
Hitzewarnungen dagegen werden in den Stufen 2, 3 und 4 herausgegeben. Sie basieren auf der Tagesmitteltemperatur. Diese beschreibt die Hitzebelastung über den ganzen Tag und ist nicht von einzelnen Temperaturspitzen abhängig. Zudem wird damit auch die Temperatur während der Nacht berücksichtigt.
Meteoschweiz verweist darauf, dass nächtliche Temperaturen besonders relevant für die menschliche Gesundheit seien. Wenn es in den Nächten nicht ausreichend abkühle, könne sich der Körper kaum erholen und die Hitzebelastung nehme zu.
Sonderfälle Strassenglätte und Bodenfrost
Eine Besonderheit stellen auch die Warnstufen bei Strassenglätte und Bodenfrost dar. Bei Strassenglätte gibt es die Stufen 2 bis 4. Für Höhenlagen oberhalb von 800 Metern über Meer, respektive auf der Alpensüdseite oberhalb von 1600 Metern, werden aber keine Glättewarnungen ausgegeben.
Bei vereisendem Regen können die Behörden, wenn die Glatteisbildung über mehrere Stunden anhält, Warnungen der Stufen 3 und 4 aussprechen. Bei den übrigen Strassenglätte-Warnungen wird nur in der Gefahrenstufe 2 gewarnt.
Bodenfrostwarnungen werden lediglich im Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie für tiefe Lagen unterhalb von 600 Metern ausgegeben, insbesondere dort, wo sich Kaltluftseen bilden können. Die Warnungen werden nur in der Gefahrenstufe 2 ausgegeben.
Die meteorologischen Warntypen:
Beschreibung | Warnstufen | |||
Bodenfrost | 2 | |||
Starkwind-/Sturmwarnung (See/Flugplatz) | 2 | |||
Strassenglätte | 2 | |||
Stürmischer Wind, Starker Sturm/Orkan | 2 | 3 | 4 | 5 |
Starker Regen / Intensiver Dauerregen | 2 | 3 | 4 | 5 |
Starker oder ergiebiger Schneefall | 2 | 3 | 4 | 5 |
Hitzewelle | 2 | 3 | 4 | |
Vereisender Regen | 3 | 4 | ||
Heftige Gewitter | 3 | 4 | ||
Gewitterflash (lokal) | 3 | 4 |
Die Warnungen werden jeweils über Twitter oder auf der eigenen Website publiziert.