Nach Sissach, Duggingen, Biel-Benken und Pfeffingen hat nun auch die Gemeinde Aesch ein Feuerwerksverbot während vom 31. Juli und 1. August erlassen. Grund dafür seien die fehlenden Niederschläge, die zu akuter Trockenheit im ganzen Baselbiet führe, wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt.
«Wegen der andauernden Trockenheit und der Wetterprognose ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern auf dem gesamten Gemeindegebiet absolut verboten. Die Ausnahmeregelung gemäss Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRuO) für den 31.07.2022 und den 01.08.2022 wird deshalb vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Dieses Verbot gilt bis auf Weiteres respektive bis auf Widerruf», heisst es in der Mitteilung der Gemeinde Aesch weiter.
Bereits im letzten Jahr sorgte abgebranntes Feuerwerk für einen Feuerwehreinsatz in der Gemeinde. Da in diesem Jahr bis zum 1. August keine andauernden Niederschläge in Aussicht sind, hat sich die Gemeinde zu diesem Verbot entschieden, um allfällige Brandunfälle durch Feuerwerk zu vermeiden.
Ich wünschte im oberen Baselbiet wäre auch ein Verbot für Feuerwerk – ist es aber leider nicht.Report
Bravo gut für die Umwelt und gut für die Tiere!Report
Gut so. Vor allem die TIERE werden es danken.Report
Natürlich NICHT, da unter dem Jahr, außer an dafür vorgesehenen Festaktivitäten, normalerweise kein Feuerwerk abgelassen werden darf. Ist eigentlich logisch 🤔Report
Berichtigung: biel-benken hat ein generelles verbot nicht nur am 31.7. und 1.8.!Report
Vor dem 31.7. und nach dem 1.8.darf man????Report