(Symbolbild: Keystone)
Basel

Polizist beleidigt kranke Gefangene und fotografiert sie

Nachdem ein Polizist eine Gefangene fotografiert und beleidigt hatte, wurde er degradiert. Er zog bis vor Bundesgericht, das nun aber gegen ihn urteilte.

Ein Polizist der Kantonspolizei Basel-Stadt fotografierte am 9. April 2017 eine Untersuchungsgefangene im Unispital Basel. Er bezeichnete sie gegenüber seinem Kollegen als «huere wüescht». Daraufhin wurde dem langjährigen Mitarbeiter der Polizei seine Kaderposition weggenommen und er wurde versetzt.

Dagegen wehrte sich der Polizist und zog bis vor Bundesgericht. Dort sei er am 3. Juni nun unterlegen, wie 20 Minuten Dienstag, 12. Juli, berichtet. Das höchste Gericht habe damit das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt bestätigt. Das Urteil sei nun rechtskräftig.

Als die Gefangene im Unispital aufgrund einer Virusinfektion behandelt wurde, haben der Polizist und sein Kollege den Auftrag gehabt, sie zu bewachen. Dabei habe er plötzlich die Frau fotografiert. Das Spitalpersonal habe ihn konfrontiert, doch er leugnete, ein Foto gemacht zu haben. Der Polizist habe die kranke Gefangene ausserdem mit abschätzigen Aussagen beleidigt. Vor Gericht habe er angegeben, dass er damit ihren Gesundheitszustand und nicht ihr Aussehen kommentiert habe. Das habe ihm das Gericht laut 20 Minuten jedoch nicht geglaubt.

Vor Gericht habe er ausgesagt, dass er die Frau fotografiert habe, damit er sie im Falle eines Fluchtversuchs erkennen könne. Das Gericht glaubte ihm dies nicht.

«Ethisch verwerflicher Eingriff» in Persönlichkeitsrechte

Das Bundesgericht sieht gemäss 20 Minuten das Fotografieren der Gefangenen in dieser verletzlichen Situation als einen «schweren und ethisch verwerflichen Eingriff» in die Persönlichkeitsrechte der Frau. Und auch die abschätzige Aussage über ihr Aussehen sieht das Gericht als «inakzeptable Verhaltensweise eines Kaderangehörigen der Polizei». Ausserdem habe er mit seinem Handeln gegen sein Gelübde als Polizist, gegen die Treuepflicht gegenüber der Polizei verstossen und das Wertebekenntnis des Corps verletzt.

Das Gericht habe darum festgestellt, dass die Degradierung und Versetzung des Polizisten geeignete Massnahmen gewesen seien. Zu Gute sei ihm gehalten worden, dass er die von der Polizei gesetzte Frist, sich zu bessern, ohne Bemängelungen geschafft habe.

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