Nach dem FIFA-Urteil äussern sich Experten kritisch. Darunter auch der Basler Mark Pieth. (Archivbild: Keystone)
Basel

Basler Korruptionsexperte Mark Pieth sieht Blatter-Freispruch kritisch

Der Basler Strafrechtler und Korruptionsexperte Mark Pieth äussert sich nach dem Freispruch von Sepp Blatter und Michel Platini kritisch zu dem Urteil.

Für Mark Pieth sei besonders die Nähe der Bundesanwaltschaft zur FIFA noch ungeklärt. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona habe mit dem Freispruch der früheren Präsidenten der FIFA und UEFA, Sepp Blatter und Michel Platini, «das grosse Thema» umgangen – nämlich die «absonderliche Nähe» der Bundesanwaltschaft zur FIFA.

«Die Bundesanwaltschaft hat den Fall verbissen gewinnen wollen und da fragt man sich, wieso eigentlich?», sagte Pieth am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die grosse Frage sei, ob die Bundesanwaltschaft eingespannt worden sei, um Gianni Infantino den Weg zum FIFA-Präsidium zu ebnen. Die Sachlichkeit und Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft sei dadurch in Frage gestellt, so Mark Pieth.

Es sei nachvollziehbar, dass das Gericht «das grosse Thema» nicht habe aufmachen wollen. «Das Gericht wollte den Fall klein behalten und lösen», so Pieth. Dadurch sei verhindert worden zu riskieren, dass der Fall verjährt.

«Luft bei dem Fall ist draussen»

Mark Pieth rät der Bundesanwaltschaft davon ab, Berufung einzulegen. «Die Luft bei dem Fall ist draussen», sagte er. Dass sich einzelne Personen in der Bundesanwaltschaft so in den Fall «verbissen» hätten, ist für Pieth «ein Beispiel mangelnder Kontrolle bei der Amtsführung». Er hofft, dass sich das mit dem jetzigen Bundesanwalt ändert.

Auch die FIFA kommt laut Pieth «schwach» aus dem Prozess raus. Sie habe mit dem grossen investierten juristischen Aufwand gezeigt, dass sie Michel Platini «versenkt» haben wollte. Gianni Infantino habe scheinbar Angst, dass Platini ihm Konkurrenz um den FIFA-Sitz machen könnte.

Beweislage schwach?

Auch den Lausanner Anwalt mit Spezialgebiet Bekämpfung von Korruption, Jean-Pierre Méan, hat das Urteil wegen der schwachen Beweislage überrascht.

Einen mündlichen Vertrag als Rechtfertigung zu akzeptieren, sei eine etwas dünne Grundlage, sagte Méan am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Vor allem, weil dieser mündliche Vertrag alleine von den Personen vorgebracht worden sei, die sich dadurch der Strafverfolgung entziehen wollten. Ihre Glaubwürdigkeit sei dadurch offensichtlich beeinträchtigt.

Jean-Pierre Méan kritisierte weiter, dass das am Freitag veröffentlichte Urteil ein Präzedenzfall für andere Korruptionsfälle sein könnte. Für die Bundesanwaltschaft sei das Urteil ein Rückschlag und für den Ruf der Schweiz alles andere als glorreich, sagte der Lausanner Anwalt weiter.

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