Die EU schafft mehr Transparenz in Sachen Unternehmensnachhaltigkeit. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am späten Dienstagabend auf neue Berichtspflichten, die ab 2024 für die Firmen gelten sollen, wie das Parlament und der französische Vorsitz der EU-Staaten mitteilten. Beide Seiten müssen die Einigung noch formell bestätigen. Die Unternehmen müssten über ihre Auswirkungen unter anderem auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards berichten. Diese Daten sollten von unabhängiger Seite geprüft und zertifiziert werden.
Konkret sollen die neuen Regeln nach Angaben des Parlaments für grosse Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro gelten. Unternehmen von ausserhalb der EU mit einem Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro müssten gleichwertige Vorschriften einhalten. «Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung werden gleichberechtigt sein, und die Anleger werden endlich Zugang zu zuverlässigen, transparenten und vergleichbaren Daten haben», hiess es.
Ausnahmen in Übergangszeit möglich
Für kleinere und mittlere Unternehmen sollen in einer Übergangszeit bis 2028 nach Angaben des Rats der EU-Staaten Ausnahmen möglich sein. Die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler beklagte dennoch, die Einigung sei für den deutschen Mittelstand unbefriedigend.
Dass an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen «zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden sollen, kann die betroffenen Unternehmen vor riesige Herausforderungen stellen», teilte Niebler mit. «Sie müssen ihre Prozesse umstellen, zusätzliches Personal einstellen und die Einhaltung von Vorgaben streng kontrollieren. Das alles kostet unsere Unternehmen viel Zeit und Geld.»