Baselbieter Gastfamilien erhalten für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine neu eine Entschädigung. (Symbolbild: Keystone)
Baselland

Baselbieter Gastfamilien mit Flüchtlingen werden neu entschädigt

Ab 1. Juli erhalten Baselbieter Gastfamilien für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge pauschal eine Entschädigung. Das hat die Regierung entschieden.

Die Gemeinden hätten die neue Regelung in der Vernehmlassung grundsätzlich gutgeheissen, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Es seien wenige, in erster Linie technische Anpassungen nötig gewesen. So wurde die Mindestaufnahmefrist von 14 auf 30 Tage geändert.

Die Entschädigung beträgt pro Monat für eine Person 220 Franken. Werden zwei oder drei Personen aufgenommen, kommen jeweils 150 Franken hinzu. Ab der Aufnahme von vier Personen sind 670 Franken vorgesehen. Die Pauschale wird aus Bundesgeldern finanziert – für Gemeinden und Kanton entstehen keine Mehrkosten.

Die Entschädigung wird nur ausbezahlt, wenn die aufgenommene Person von der Sozialhilfe unterstützt wird. Für Gastfamilien, die bereits seit mehreren Wochen Flüchtlinge aufgenommen haben, wird rückwirkend eine reduzierte Pauschale ausbezahlt.

Der Kanton Baselland hat gemäss Communiqué bisher 2050 Personen aus der Ukraine aufgenommen. Etwa 70 Prozent der Geflüchteten sind bei Gastfamilien untergekommen.

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