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Der Telebasel News Beitrag vom 10. Februar 2022.
Basel

Keine Missachtung der Covid-Regeln: Freispruch für die Wirtin vom «alte Schluuch»

Ist eine Take-away-Betreiberin verantwortlich, wenn sich auf der Strasse Menschentrauben bilden? Nein, sagt das Basler Strafgericht.

«Mir fällt ein Stein vom Herzen»: Aisha Schreiner ist glücklich über das Urteil des Basler Strafgerichts. Das Strafverfahren habe sie in den letzten Monaten sehr beschäftigt. Es drohte ihr eine Busse von 2000 Franken. Im August bekam die Wirtin der Kleinbasler Beiz «zem alte Schluuch» Post von der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf: Mehrfache Widersetzung gegen die Covid-Verordnung. Grund dafür sind einige tumultuöse Szenen im März 2021. Während des Beizen-Lockdowns betrieb Aisha Schreiner ein Take-Away. An der Theke vor ihrem Lokal verkaufte sie Bier, Kaffi Lutz und Gehacktes mit Hörnli über die Gasse.

Wie Telebasel damals berichtete, kam es immer wieder zu grossen Menschentrauben vor der Theke. Die Szenen sahen etwa so aus: Lauter trink- und redefreudige Leute auf dem schmalen Trottoir, eingezwängt zwischen Schluuch, Tramhaltestelle und Nachbarsgeschäften. Die «Glaibasler Gnille» an der Greifengasse ziemlich exponiert ist, immer wieder springen den Patrouillen diese Versammlungen ins Auge. Mehrmals schreitet die Polizei ein und weist auf die Covid-Massnahmen hin.

Nicht den Versammelten, sondern der Wirtin droht daraufhin eine Busse. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem mangelnde Einhaltung und Durchsetzung des Schutzkonzepts vor. Aisha Schreiner erhebt Einsprache gegen den Strafbefehl. Daher beschäftigte sich das Basler Strafgericht am Donnerstag mit einem einzigartigen Fall in der Schweiz: Eine Takeaway-Gastronomin wird zur Rechenschaft gezogen, da sich die KundInnen nicht an die Covid-Regeln halten. Zwar ereignete sich während der Corona-Pandemie auch in Burgdorf ein Fall mit einer Wirtin. Allerdings lag dort eine andere Situation: Sie hatte nach ihre Terrasse nicht richtig geschlossen. Prompt nach der Sperrstunde kehrten Kunden unbemerkt in den Aussenbereich ihres Restaurants zurück. Vor Gericht biss die Wirtin auf Granit. Anders sieht es im Fall des alte Schluuch aus: Es betrifft hier nicht den schmalen Aussenbereich einer Beiz, sondern die Allmend. Mit anderen Worten: Widersetzt sich eine Gastronomin den Covid-Regeln, wenn die Situation auf der Strasse vor dem Ausschank aus dem Ruder gerät?

Kunden bei der Polizei anzuschwärzen wäre «wirtschaftlicher Selbstmord»

Das Strafgericht lud zwei Polizisten als Zeugen ein. Der eine Uniformierte erinnerte sich, wie ihm die Menschenansammlung vor der Beiz aufgefallen war. Die Wirtin habe zunächst wenig Einsicht gezeigt, dann aber die Gäste ermahnt, sich von der Theke zu entfernen. Ein weiterer Polizist meinte, das Gespräch mit Aisha Schreiner sei nicht möglich gewesen. Ihr Verteidiger Jascha Schneider fand es dagegen «stossend», dass exemplarisch jemand ausgewählt werde, bloss weil er auffalle. Schliesslich beschuldige man auch nicht den Coop Pronto, wenn sich Leute mit dem Bier von dort eng aneinander am Rheinbord aufhalten. Vor allem aber übte der Anwalt Kritik am Strafbefehl. Hier werde nicht ersichtlich, was die Staatsanwaltschaft der Wirtin genau vorwirft. «Was hätte sie besser machen können? Es geht um Leute, die im öffentlichen Raum, auf dem Trottoir, auf Allmend stehen, um ihr Lokal. Sie hatte ein Schutzkonzept, Hinweisschilder, sie hat die Leute angesprochen», so Jascha Schneider gegenüber Telebasel. Ein Anruf bei der Polizei wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um renitente KundInnen loszuwerden. Das hingegen wäre aus in seinen Augen unverhältnismässig gewesen: «Die eigenen Stammkunden anzuschwärzen, das ist nicht zumutbar, das wäre wirtschaftlicher Selbstmord», so Schneider.

Der Gerichtspräsident folgte der Argumentation des Verteidigers. Wie Fotos zeigen, sei es zwar erstellt, dass die Leute mit den Bierbechern in der Hand zu den Schluuch-Kunden gehörten. Dennoch sprach er Aisha Schreiner in allen Punkten frei. «Welche Handlungsmöglichkeit hätte sie gehabt?», fragte sich der Richter. Schliesslich habe sie die Gäste aufgefordert, sich zu entfernen. Deswegen bei der Polizei Alarm zu schlagen, wäre nicht zumutbar gewesen.

Aisha Schreiner muss somit keine Verfahrenskosten tragen. Sie erhält zudem eine Parteientschädigung von 3000 Franken. Noch offen ist, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht. Sie war an der Verhandlung nicht anwesend. Auf Anfrage von Telebasel schreibt ein Sprecher, dass die Stawa im Verlauf der Rechtsmittelfrist über das weitere Vorgehen entscheiden werde.

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