Das Thema Wohnschutz ist in Basel zum politischen Dauerbrenner geworden. Schon zweimal hat Basel-Stadt in den letzten Jahren darüber abgestimmt. Nun kommt es erneut zu einer Abstimmung zum Thema Wohnen.
Initiative mit langer Vorgeschichte
Im Jahr 2018 wurde die sogenannte «Wohnschutzinitiative» des Mietverbands angenommen. Regierung und Parlament haben anschliessend das Wohnraumförderungsgesetz aufgrund der Initiative angepasst. Nicht zur Zufriedenheit des Mietverbands und den linken Parteien: Die Bestimmungen würden die Mehrheit der MieterInnen zu wenig vor überrissenen Sanierungen, Kündigungen oder Mietzinserhöhungen schützen. Sie haben deshalb das Referendum ergriffen, sind im November 2020 aber knapp gescheitert. Darum wird das neue Wohnraumförderungsgesetz anfangs 2022 in Kraft treten.
Der Mietverband hat aber bereits einen neuen Pfeil im Köcher und eine neue Initiative unter dem Namen «Ja zum echten Wohnschutz» eingereicht. Diese kommt am 28. November zur Abstimmung. Sie geht nochmals deutlich weiter und verlangt Folgendes:
Grössere Umbauten, Renovationen und Sanierungen nur noch per Bewilligung
- Neu müsste – mit wenigen Ausnahmen – für sämtliche Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben, die über den normalen Unterhalt hinausgehen, eine Bewilligung eingeholt werden. Eine Wohnschutzkommission würde die Anträge überprüfen und Bewilligungen ausstellen.
- Die maximal erlaubten Mietzinsaufschläge sollen tiefer angesetzt werden, als es die Gesetzesbestimmung per 1. Januar 2022 verlangt.
- Weiter möchte die Initiative den Abbruch von Wohnraum noch mehr einschränken. Eine Abbruchbewilligung soll zum Beispiel nur dann erteilt werden, wenn beim Ersatzneubau mindestens 20 Prozent mehr Wohnraum entsteht.
- Auch wer eine Wohnung in Stockwerkeigentum umwandeln möchte, bräuchte neu eine Bewilligung.
Die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» im Detail. (Bild: Telebasel)
Das sagen die Initianten:
Für die Initianten um den Mieterinnen- und Mieterverband ist klar, dass die Revision des Wohnraumfördergesetztes, welches am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, zu wenig weit geht. Der zentrale Kritikpunkt an den jetzigen Bestimmungen ist, dass mit circa einem Drittel der Mietwohnungen viel zu wenige Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen wegen Sanierungen und Mietzinserhöhungen geschützt würden. Wenn es nach dem Mieterverband geht, dann sollen bis zu 80 Prozent der Mietwohnungen stärker geschützt werden. Laut den Befürwortern würden Sanierungen so nicht verhindert werden. Der Mietzins dürfte weniger stark erhöht werden als im Wohnraumfördergesetz per 1. Januar 2022.
Für die Initiative setzen sich der Mieterinnen- und Mieterverband, SP, Grüne und BastA! ein.
Das sagen die Gegner:
Für die Gegner ist klar, dass Basel per 1. Januar 2022 einen griffigen Wohnschutz erhält. Deshalb sei diese Initiative schlicht nicht nötig, so die Gegner. Die Initiative berge die Gefahr, dass nicht mehr weiter investiert werde. Bei grossen Arealbebauungen würden dann die Investoren fehlen, energetisches Umbauen wäre mit zu hohen bürokratischen Hürden verbunden, so die Gegner.
Für ein Nein setzen sich der Hauseigentümerverein, FDP, LDP, Mitte, GLP und SVP ein. Auch Regierung und der Grosse Rat empfehlen eine Ablehnung. Der Grosse Rat sprach sich aber mit 48 zu 44 Stimmen knapp gegen die Initiative aus.
Die Regelung würde in Zeiten von Wohnungsnot gelten. Also immer dann, wenn die Leerstandsquote von Wohnungen weniger als 1.5 Prozent beträgt. Das war in den letzten zehn Jahren immer der Fall.