Die Bilder gleichen sich; alle paar Wochen versammeln sich eine handvoll Menschen vor dem Basler Strafgericht und demonstrieren gegen die Basler Justiz und bekunden ihre Sympathien mit den beschuldigten Personen. Seit über einem Jahr beschäftigt sich das Strafgericht bereits mit der Gegendemonstration zur bewilligten Platzkundgebung der rechtsextremen PNOS auf dem Messeplatz vom 24.11.2018. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten in den meisten Fällen Landfriedensbruch und je nach Fall, aktive oder passive Gewalt und Drohungen gegen Beamte vor.
Mittlerweile geriet die Stawa aber selbst in die Kritik. So hatte die zuständige Aufsichtskommission die Stawa etwa dafür kritisiert, dass sie massiv gegen die Gegendemonstranten vorging, aber erst im Verlauf diesen Jahres einen Strafbefehl gegen einen PNOS-Redner für seine rassistische Rede erliess.
Sieben Monate Bewährung
Das Strafgericht Basel-Stadt hat heute einen Mann Mitte 30 wegen Landfriedensbruch und Gewalt und Drohungen gegen Beamte zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte an vorderster Front anwesend war, auch als die Situation eskalierte.
Weil er nicht den Aufforderungen der Polizei Folge leistete und den Brennpunkt nicht verliess, ermöglichte er durch seine Anwesenheit eine Eskalation der Situation. Damit sah das Gericht den Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte als gegeben an.
Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass der Beschuldigte drei Mal einen Gegenstand Richtung Polizei warf. Ob es sich dabei aber um von der Polizei abgefeuerte Gummigeschosse handelte oder um kleine Steine, konnte das Gericht nicht eindeutig beantworten. Aus den Videoaufnahmen könne man einzig darauf schliessen, dass es sich um keinen grossen Gegenstand handle. Deswegen wurde der Beschuldigte vom Anklagepunkt der Körperverletzung freigesprochen.
Die gleichen strittigen Punkte
Bei praktisch jedem Prozess rund um den 24. November 2018 sind es die gleichen Punkte, die von der Verteidigung aufgegriffen werden und auch in diesem Verfahren nicht abschliessend geklärt werden konnten. So wurden einige der beschuldigten Personen nur mit Hinweisen des Kantonalen Nachrichtendienstes identifiziert. Ob Bilder, deren Herkunft nicht bekannt sind, für ein Verfahren zulässig sind oder nicht, ist häufig Zankapfel zwischen Stawa und Verteidigung.
Der Einsatz von Gummischort durch die Polizei wird von der Verteidigung häufig kritisiert und als unverhältnismässig eingestuft, so auch im heutigen Prozess. Von daher sein Reaktionen wie das Werfen von Steinen als legitime Notwehr zu betrachten. Auftrieb erhielt dieses Argument als vor Rund einem Jahr ein geleaktes Video der Polizei aus dem Messeturm publik wurde. Darin ist die Szenerie am Messeplatz zu sehen. Auf der Tonspur hört man wie einer der beiden Polizisten seinen Unmut über den Einsatz von Gummischrot in dieser Situation ausdrückt, eine Eskalation sei so unumgänglich.
Beim heutigen Prozess gab dieses Video wieder zu reden. Die Stawa macht aus dem gesamten Videomaterial jeweils ein Videozusammenschnitt, der das Verhalten der beschuldigten Personen an der Demonstration dokumentiert. Im Videozusammenschnitt der beschuldigten Person im heutigen Prozess, fehlt an einer Stelle die Tonspur, just in dem geleakten Clip. Die Staatsanwaltschaft ging von einem technischen Defekt beim Bearbeiten des Filmmaterials aus. Doch das Gericht glaubt nicht an einen Zufall oder technischen Defekt, verwies aber darauf, dass in den Originaldateien die Tonspur nach wie vor zu hören sei.
In der Regel teilt das Gericht die Auffassung der Stawa und sieht sowohl den Mitteleinsatz der Polizei als verhältnismässig, wie auch die aus Nachrichtendienstlichen Quellen stammenden Hinweise als zulässig.
PNOS Mann nächste Woche vor Gericht
Nächsten Montag steht dann der Organisator der PNOS Platzkundgebung vor dem Strafgericht in Basel. Im wird unter Anderem vorgeworfen, an der besagten Platzkundgebung vom 24.11.2018 eine Rede gehalten zu haben, die die Rassismusstrafnorm verletzte.