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Der Präsident des Basler Appellationsgerichts Christian Hoenen im Interview. (Video: Telebasel)
Basel

Appellationsgericht: «Ging nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren»

Schweizweit sorgte das Urteil am Appellationsgericht nach einer Vergewaltigung an der Elsässerstrasse für Schlagzeilen. Nun wehrt sich das kritisierte Gericht.

Das Basler Appellationsgericht hat mit einem Urteil zu einer Vergewaltigung hohe Wellen geworfen. In der Öffentlichkeit wurde kritisiert, das Gericht habe dem Opfer eine Mitschuld an der Tat gegeben. Offenbar seien zahlreiche Missverständnisse entstanden, teilte das Appellationsgericht nun am Donnerstag, 5. August, mit.

So sei das Urteil von einem Dreiergericht und nicht von der vorsitzenden Präsidentin des Appellationsgerichts allein gefällt worden. Auch habe das Gericht den Schuldspruch der Vorinstanz wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zum Nachteil des Opfers letzten Freitag bestätigt.

Kommende Woche aus Gefängnis entlassen

Die Strafe für den 33-jährigen Portugiesen, der im Februar 2020 zusammen mit einem Jugendlichen eine Frau vor ihrer Wohnung im Basler Quartier St. Johann vergewaltigt hatte, ist vom Gericht hingegen reduziert worden. So wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon 18 Monate unbedingt. Der Täter wird daher kommende Woche aus dem Strafvollzug entlassen, da er sich bereits seit 18 Monaten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft befindet.

Zudem erhielt er nur noch einen Landesverweis von sechs Jahren – und das Gericht reduzierte die Genugtuung für das Opfer um 3’000 Franken. Das Strafgericht hatte für den Portugiesen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 51 Monaten und einen Landesverweis von acht Jahren ausgesprochen.

Gemäss Mitteilung des Appellationsgerichts ist bei Freiheitsstrafen über 24 bis zu 36 Monaten «zwingend der teilbedingte Vollzug zu gewähren». Dies, wenn der Täter noch nicht vorbestraft und keine schlechte Rückfallprognose vorhanden sei. Die vom Gericht ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten entspreche somit dem gesetzlich möglichen Maximum, heisst es weiter in der Mitteilung.

Weiterzug offen

Mündlich begründet hatte die Präsidentin des Appellationsgerichts die Reduktion der Strafe gemäss mehreren Medienberichten mit dem Verhalten des Opfers während und nach der Tat. So habe die Tat nicht lange gedauert, und das Opfer sei nicht schwer verletzt worden.

Zur mündlichen Urteilsbegründung nimmt das Gericht in der Mitteilung keine Stellung. Allgemein meint das Gericht: «Wenn dabei geprüft wird, wie der Beschuldigte die Situation interpretiert hat, geht es lediglich darum, das Verschulden des Täters zu bemessen und nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren.»

Dass die Gerichtspräsidentin das Opfer für die Tat mitverantwortlich gemacht haben soll, sorgt in den sozialen Medien für Kritik.

Ihre Klientin sei zutiefst schockiert über die mündliche Begründung der Gerichtspräsidentin und könne es nicht fassen, sagte die Anwältin letzten Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Es ist für meine Klientin völlig unverständlich, wie ein Gericht, eine Richterin, also sogar eine Frau, so etwas sagen kann.»

Ihre Klientin mache sich wegen dieser Begründung auch für die Zukunft grosse Sorgen, sagte die Anwältin. Nach Ansicht ihrer Klientin würden darum viele betroffene Frauen sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige zu erstatten, weil sie dann immer damit rechnen müssten, ihnen würde eine Mitschuld angelastet.

Die Basler Staatsanwaltschaft und das Opfer wollen das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie den Fall ans Bundesgericht weiterziehen möchten.

Die ganze Mitteilung des Appellationsgerichts können Sie hier nachlesen:

mitteilung-appellationsgericht

Der Telebasel News Beitrag vom 5. August 2021:

5 Kommentare

  1. Dieser Richterspruch ist typisch und entsetzlich! Bei uns in Deutschland werden auch solche Urteile gesprochen, diese Richter/innen haben keine Ahnung, das Opfer ist selber Schuld und der Täter ist de Beste, so kommt es einem vor wenn man diesen Richterspruch hört. Das Mädchen hat ein Leben lang mit einer Vergewaltigung zu tun und leidet drunter.Report

  2. Die Stellungnahme dreht sich um die Strafe. Aber die Strafe wird nicht (oder nicht vorrangig) kritisiert, sondern die getätigten Aussagen. «Das Opfer habe mit dem Feuer gespielt» kann doch gar nicht anders aufgefasst werden, als als Disqualifizierung. Und auch wenn es um die Nachvollziehung der Interpretation des Täters geht, dass das Opfer zum Beispiel vor der Tat mit einem ANDEREN Mann geknutscht hat, sollte dabei einfach keine Rolle spielen. Es kann doch nicht sein, dass wir eine solche Interpretation normalisieren.Report

  3. TYBAER
    Eine interssante Frage in diesen Urteilen wäre: Wie würden die Urteil fällenden reagieren wenn sie Kinder hätten und eine ihrer Töchter müsste sich verteidigen. Und wie viele Opfer haben nicht den Mut sich zu wehren obwohl sie NEIN gesagt haben.Report

  4. Entschuldigt bitte, wenn ich hier jetzt etwas persönlich werde, aber alle diese Richter, sollte man sofort absetzen, weil sie anscheinent keine Ahnung haben, was in so einem Opfer die vergewaltigt wird vorgeht. Haben die sich schonmal solche Opfer angehört, wie es ihnen geht? Nein haben sie sicher nicht und wenn, dann ist es ihnen gleichgültig, der arme Täter ist ja schlimmer dran.
    Entschuldigt wenn ich das jetzt sage, aber wenn mir jemand nicht glaubt, dass wir mit dem Rollstuhl etwas nicht machen können, dann setze ich diese Person in den Rollstuhl, dann kommt das «Aha» Erlebnis, diese Richter sollte man auch mal, dem aussetzen, wie es die Opfer ertragen mussten, damit diese auch so ein «Aha» Erlebnis bekommen und plötzlich ist eine Vergewaltigung viel schlimmer, diese Frauen leiden ihr ganzes Leben darunter und die Täter können nach 1½ Jahren wieder die nächste Frau nehmen, Grossartig Bravo 😡Report

  5. Es steht in Kritik? Das die Richterin eine solche Aussage gemacht hat? Leider ist es so, die Presse war anwesend und auch die Anwältin des Opfers. Ich hoffe mal nicht das die Richterin jetzt das schriftliche Urteil so abändern kann das genau diese Wörter *sie hätte mit dem Feuer gespielt*nicht lesbar sind.Report

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