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Der Telebasel News Beitrag vom 2. August 2021.
Basel

Vergewaltigung im St. Johann: Deutlich verminderte Strafe für den Täter

Das Opfer soll Mitschuld tragen, deshalb erhält der Täter nur eineinhalb Jahre Gefängnis. Das jüngste Urteil im Basler Vergewaltigungsfall stösst auf Empörung.

Die Tat sorgte schweizweit für Entsetzen. Im Februar des vergangenen Jahres vergewaltigten zwei Männer in den frühen Morgenstunden eine 33-jährige Frau im Hauseingang zu ihrer Wohnung in der Elsässerstrasse. Das Strafgericht verhängte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten, eine Genugtuung und einen Landesverweis von acht Jahren für den 32-jährigen Täter. Dieser reichte Berufung ein und zog das Urteil vor das Appellationsgericht weiter, welches letzten Freitag eine deutlich verminderte Strafe aussprach. Statt vier Jahren verhängte Richterin Liselotte Henz eine bedingte Haftstrafe von anderthalb Jahren.

«mit dem Feuer gespielt»

Einen Grund für die Strafminderung sieht das Gericht im Verhalten des Opfers zum Zeitpunkt vor der Tat. Die Signale, die das Opfer dem Täter gesendet hat, sollen ihn zur Vergewaltigung bewogen haben. So soll die Frau «mit dem Feuer gespielt haben», zitiert die BZ aus der Urteilsbegründung des Appellationsgerichts. Das Opfer soll einige Stunden zuvor in einem Club mit einer unbeteiligten Drittperson herumgemacht haben. Diese Urteilsbegründung sorgte für Empörung bis über die Landesgrenze hinaus. Laut wurden auch Stimmen aus der Basler Politik: Vier Jahre seien bereits mild gewesen, schreibt der Vizepräsident der Basler SP, Marcel Colomb auf Twitter.

Und, dass der Täter jetzt nur anderthalb Jahre ins Gefängnis muss, findet auch Pascal Messerli von der SVP ungerechtfertigt. Wenn man bedenkt, dass das Opfer ein Leben lang darunter leidet.

Schädliche Signalwirkung

Auch die Aktivistin Morena Diaz ist schockiert, dass dem Opfer jetzt eine Mitschuld unterstellt wird. «Einerseits ist es ein Faustschlag ins Gesicht aller Opfer. Es hat aber auch eine ganz schädliche Signalwirkung für potentielle und definitive Täter. Es heisst einfach ‘Sorry war eine Einladung’ oder ‘War ja gar nicht so schlimm’ oder ‘ Sie ist selber schuld’, was auch immer. Es nimmt einfach die Verantwortung und Schuld vom Täter und potentiellen Tätern ab. Das ist schädlich, ja fatal für die Zukunft».

Unklar wie es weitergeht

Bei der Staatsanwaltschaft ist derweil noch nicht klar, ob man das Urteil noch weiterzieht. «Wir haben das Urteil des Appellationsgerichtes und die mündliche Begründung zur Kenntnis genommen. Wir warten nun das schriftliche Urteil ab und entscheiden dann über allfällige weitere Schritte.»

Das Gericht selbst äussert sich zu der ganzen Kritik bislang nicht.

4 Kommentare

  1. Sind unsere Töchter jetzt Freiwild, sobald sie von einer Disco heimkehren?!!! – Ja, wo leben wir denn? Vielleicht möchte ihm das Gericht noch eine Entschädigung zusprechen. Man fasst es nicht!Report

  2. Solche Taten sollten mit dem Höchstmass geandet werden.
    Solche milde Strafen bewirken doch dass solche „Untiere“ nicht abgeschreckt werden.
    Solche Richter sollte man vom Posten entheben.
    Jede andere Tat mit weniger menschlichen Bedeutung wird meistens strenger gehandelt.
    Man sollte sich schämen solche Minderungen auszusprechen.Report

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