Terroristischen Gefährdern soll es an den Kragen gehen, bevor es zu einem Anschlag kommt. Ab wann aber gilt jemand als solcher? Genau darum geht es den GegnerInnen der polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), die am 13. Juni zur Abstimmung kommen. «Es werden sehr unbestimmte Begriffe benutzt, um Personen zu beschreiben, die terroristische Gefährder sein sollen», sagt der Basler SP-Grossrat und Jurist Christian von Wartburg. «Allein wenn man Furcht und Schrecken verbreitet, soll das reichen».
Diese Bedenken hat auch Deniz Bozyigit, Kampagnenleiter bei Operation Libero. Er kritisiert, dass beim Gesetzesentwurf zwei wichtige Wörter aus der Gefährder-Definition des Nachrichtendienstgesetzes fehlen. «Weggelassen ist dort der Zusammenhang zur Gefährdung eines relevanten Rechtsguts sowie Leib und Leben». In seinen Augen schiesst eine weiter gefasste Definition über das Ziel hinaus: «Das Problem mit dem PMT-Gesetz ist, dass es unnötigerweise Menschen, die gewaltfrei politisieren, als Terroristen klassifiziert», sagt Deniz Bozyigit. Gerade die Fichenaffäre aus der Vergangenheit habe gezeigt, wie so etwas aus dem Ruder laufen könne.
Rechtsstaatliche Bedenken
Bundesrätin Karin Keller-Sutter machte sich am Dienstag bei ihrem Besuch am Grenzübergang Rheinfelden für ein Ja stark. Sie sieht Handlungsbedarf: «Wenn eine Straftat begangen wurde, greift das Strafrecht, aber unter der Schwelle des Strafrechts haben wir eine Lücke», so die Justizministerin. «Das heisst, man kann nicht präventiv eingreifen, wenn man zum Beispiel weiss, dass eine Person IS-Propaganda konsumiert oder in radikalisierten Kreisen verkehrt, dann wäre es neu möglich», sagte Karin Keller-Sutter. Dies sei etwa mit einem Kontaktverbot oder einer Meldeauflage beim Polizeiposten möglich. Sie betont, dass die Massnahmen rechtsstaatlich abgesichert seien.
Christian von Wartburg sieht darin hingegen eine bedenkliche Entwicklung: «Für mich schafft man damit eine Gefährlichkeitsvermutung für Leute, da ihre Ungefährlichkeit beweisen müssen, um wieder aus dem Massnahmennetz zu kommen», findet der SP-Grossrat. «Das ist ein Weg, den ich genau aus diesem Grund nicht verstehe, weil wir den Rechtsstaat beschützen wollen und dafür wählen wir Mittel, die just den Rechtsstaat untergraben».