Impression eines Schlafzimmers im Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Basel. Künftig sollen abgewiesene Asylsuchende mit Nothilfe nach einem Jahr Unterkunft in der Notschlafstelle in einer Asylliegenschaft des Kantons untergebracht werden können. (Bild: Keystone)
Basel

Nothilfebeziehende erhalten neue Unterkunftsmöglichkeit

Abgewiesene alleinstehende Asylsuchende mit Nothilfe können künftig nach einem Jahr Unterkunft in der Notschlafstelle in einer Asylliegenschaft unterkommen.

Die Basler Regierung will die Unterstützungsrichtlinien per 1. Januar 2022 entsprechend anpassen. Das Angebot für die Unterkunft in einer kantonalen Asylliegenschaft ist aufgrund weniger Einzelfälle umsetzbar, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Sie erklärt sich bereit, die Motion «Würdige Unterbringung von Nothilfebeziehenden alleinstehenden Asylsuchenden» eines BastA!-Grossrates als weniger verbindlichen Anzug umzusetzen.

Zudem will die Regierung das Wohnen von abgewiesenen alleinstehenden Asylsuchenden mit Nothilfe bei Privaten neu unter Einhaltung bestimmter Vorlagen legalisieren. Dass Nothilfebeziehende bei Privaten wohnen, sei in Basel-Stadt bereits Praxis und werde von den Behörden geduldet, heisst es weiter. Für diese Wohnform will die Regierung aber per 1. Januar 2022 ebenfalls die Unterstützungsrichtlinien anpassen.

2 Kommentare

  1. Also was ich gar nicht verstehe ist, wieso sollen ABGEWIESENE Asylsuchende überhaupt irgend etwas erhalten, was der Steuerzahler finanziert?Report

  2. Die Basta und SP haben sich schon immer für die Ausländer eingesetzt, anstatt sich für die Balser Bürger einzusetzen. Abgewiesene Asylbewerber gehören in Ausschaffungshaft und nicht in eine Privatwohnung. Was noch alles ? Fehlt nur noch dass man ihnen eine Krankenkasse abschliesst oder ein 3-Säulen-Konto eröffnet.Report

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Mehr aus dem Channel