Die Basler Regierung will die Unterstützungsrichtlinien per 1. Januar 2022 entsprechend anpassen. Das Angebot für die Unterkunft in einer kantonalen Asylliegenschaft ist aufgrund weniger Einzelfälle umsetzbar, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Sie erklärt sich bereit, die Motion «Würdige Unterbringung von Nothilfebeziehenden alleinstehenden Asylsuchenden» eines BastA!-Grossrates als weniger verbindlichen Anzug umzusetzen.
Zudem will die Regierung das Wohnen von abgewiesenen alleinstehenden Asylsuchenden mit Nothilfe bei Privaten neu unter Einhaltung bestimmter Vorlagen legalisieren. Dass Nothilfebeziehende bei Privaten wohnen, sei in Basel-Stadt bereits Praxis und werde von den Behörden geduldet, heisst es weiter. Für diese Wohnform will die Regierung aber per 1. Januar 2022 ebenfalls die Unterstützungsrichtlinien anpassen.
Also was ich gar nicht verstehe ist, wieso sollen ABGEWIESENE Asylsuchende überhaupt irgend etwas erhalten, was der Steuerzahler finanziert?Report
Die Basta und SP haben sich schon immer für die Ausländer eingesetzt, anstatt sich für die Balser Bürger einzusetzen. Abgewiesene Asylbewerber gehören in Ausschaffungshaft und nicht in eine Privatwohnung. Was noch alles ? Fehlt nur noch dass man ihnen eine Krankenkasse abschliesst oder ein 3-Säulen-Konto eröffnet.Report