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Der Telebasel News Beitrag vom 9. März 2021.
Basel

Maskenpflicht erleichtert Alkoholkauf für Jugendliche

In Basel-Stadt wurden 150 Testkäufe von Alkohol und Tabak durch Jugendliche im Schutzalter durchgeführt. Die Ergebnisse sind besser als in den Vorjahren.

Die Jugendschutzbestimmungen bei Verkäufen von Alkohol- und Tabakprodukten sind in Basel-Stadt besser eingehalten worden als in den Vorjahren. Die Maskentragpflicht hat das Resultat allerdings negativ beeinflusst.

Obwohl das Verkaufsverbot von Alkohol und Tabakwaren besser eingehalten worden sei als in den Vorjahren, sei die Zahl der illegalen Verkäufe an Jugendliche noch zu hoch, teilte das Basler Gesundheitsdepartement am Montag mit.

Bei 150 Testkäufen seien in 25 Prozent der Fälle Bier oder Wein an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft worden. Bei der letzten Testserie im Jahr 2017 waren noch in 42 Prozent der Fälle Übertretungen festgestellt worden.

Erstmals wurden Testkäufe zu E-Zigaretten durchgeführt. In 14 Prozent der Fälle wurden diese Produkte an Jugendliche unter dem gesetzlichen Schutzalter von 18 Jahren verkauft. Beim Gesundheitsdepartement versuche man auch immer auf neue Produkte zu reagieren. So haben auch schon Testkäufe von CBD-Produkten stattgefunden.

Maskenpflicht vermindert Jugendschutz

Gemäss Communiqué hat die am 24. August 2020 eingeführte Maskentragpflicht die Resultate negativ beeinflusst. Mit Maske seien in 38 Prozent der Fälle Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft worden. Ohne Maske lag die Verkaufsquote bei 7 Prozent.

Das sei nachvollziehbar, da eine Alterseinschätzung mit Maske praktisch unmöglich sei, aber «Verkaufspersonen sollen aber auch nicht das Alter einschätzen, sondern konsequent den Ausweis verlangen. Was man aber auch sagen kann ist, dass gerade in der aktuellen Situation besonders die Verkaufspersonen zusätzlich belastet sind» sagt Antonio De Feo, Leiter Programm Suchtprävention beim Gesundheitsdepartement Basel-Stadt. Er könne aber verstehen, dass in der jetzigen Situation das Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der Hygieneregel sei und nicht beim Jugendschutz.

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