Die fast fünfjährige Haftstrafe gegen den deutschen Doping-Arzt Mark S. ist rechtskräftig. Wie das Obergericht München mitteilte, zogen der Mediziner und ein weiterer von vier Nebenangeklagten ihre Einsprüche zurück.
«Erheblicher Verstoss»
Ende Januar hatte der Anwalt des Arztes angekündigt, Berufung vor dem Bundesgerichtshof einzulegen. Der Verteidiger sah damals einen «erheblichen Verstoss» gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens.
Mark S. ist wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem ist er mit einem Berufsverbot von drei Jahren belegt worden.