Die Basler Regierung hat die Bürgerrechtsverordnung rückwirkend per 1. Januar 2021 teilrevidiert und die Gebühren entsprechend angepasst.
Demnach können Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger auf Antrag vollständig von den Einbürgerungsgebühren befreit werden, wie die Basler Regierung am Dienstag, 12. Januar, mitteilte. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen kann die Gebühr auf Antrag zudem zur Hälfte erlassen werden.
Menschen, die unverschuldet Sozialhilfe beziehen, soll der Zugang zur Einbürgerung nicht durch die Gebührenlast verwehrt werden, begründet die Regierung ihre Gebührenanpassung in der Mitteilung.
Die Möglichkeit für einen kantonalen Gebührenerlass gilt sowohl für Ausländerinnen und Ausländer als auch für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das kantonale und kommunale Bürgerrecht erwerben wollen.
Zudem hat die Basler Regierung entschieden, die von der Bürgergemeinde der Stadt Basel lancierte Aktion «ybaslere» zu unterstützen. Mit der Aktion können Schweizerinnen und Schweizer im Alter zwischen 19 und 25 Jahren das Basler Bürgerrecht vorübergehend mit einer reduzierten kantonalen Einbürgerungsgebühr von 150 statt 300 Franken beantragen. Die kommunalen Gebühren betragen 100 statt 200 Franken. Die Aktion gilt bis Ende Dezember 2022.
Laut Einbürgerungsgesetz darf man keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren beziehen…Report
Ein Schlag ins Gesicht jener Ausländer, die arbeiten, Quellensteuern bezahlen, jährlich rund 100.- für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehnigung hingelegt haben und dann noch mit den vollen Einbürgerungsgebühren belastet werden. Wer etwas leistet, wird immer mehr zum Clown in dieser Gesellschaft: er kauft seine Masken; der andere bezieht sie.Report
Das ist jetzt nicht euer Ernst. Die Schweiz ein Wohltätigkeits Verein. Es täte gut für das eigene Volk so gut zu Sorgen wie für Auswärtige.Report
Da fehlen mir echt die Worte! Ihr seid doch nicht normal! Wenn ich das lese, eine Aktion !!!??? Wir sind doch nicht im Supermarkt! Ladet doch alle ein und verschenkt die „Dinger“Report
Tut mir leid aber sozialhilfe beziehende dürfen nicht sich Einbürgerung lassen. Ich verstehe nicht mehrReport