Vor dem Basler Strafgericht hat am Dienstag der Prozess gegen fünf Klimaaktivistinnen und -aktivisten begonnen. Sie hatten im Sommer 2019 an einer Blockade des Basler UBS-Hauptsitzes teilgenommen. Die Grossbank hat ihre Strafanträge mittlerweile zurückgezogen.
Zu den Verhandlungen vor Gericht kam es, weil die Beschuldigten Einsprache gegen Strafbefehle der Basler Staatsanwaltschaft mit Geldstrafen von bis zu 150 Tagessätzen zu 30 Franken erhoben hatten. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem Sachbeschädigung, Nötigung und Landfriedensbruch. Insgesamt stehen in den nächsten Wochen mehrere Dutzend Verhandlungen im Zusammenhang mit der Kundgebung an.
Die Beschuldigten hatten 8. Juli 2019 an einer Aktion der Bewegung Collective Climate Justice den Haupteingang des Verwaltungsgebäudes der UBS am Basler Aeschenplatz blockiert. Mit Anhäufungen von Ästen und Fassadenschmierereien mit Kohle hatten sie gegen Investitionen der Grossbank in Kraftwerksbetriebe mit fossilen Energieträgern protestiert. In Zürich hatten Aktivistinnen und Aktivisten gleichzeitig am Hauptsitz der Credit Suisse demonstriert.
Die Anwälte der Beschuldigten beantragten Rückweisung der Strafbefehle an die Staatsanwaltschaft. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die UBS im Sinne einer Desinteressenserklärung ihre Strafanträge im vergangenen Dezember zurückgezogen hat, wie an der Verhandlung bekanntgegeben wurde.
Der Staatsanwaltschaft wurde von den Anwälten vorgeworfen, dass sie den Sachverhalt «in keinster Weise» genügend abgeklärt habe und man sich deshalb einem aufgeblasenen Verfahren gegenübersehe. Das Ganze laufe letztlich auf eine Kriminalisierung des politischen Aktivismus und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schlechthin hinaus.
Rückweisung abgelehnt
Die Einzelrichterin lehnte eine Rückweisung an die Staatsanwaltschaft ab. Den Sachverhalt erklärte sie als ausreichend geklärt: Es bestünden keine Zweifel, dass die Beschuldigten vor Ort gewesen seien und diesen auch nach der polizeilichen Aufforderung zur Räumung nicht verlassen hätten. Die Strafbefehle seien also korrekterweise erteilt worden, sagte sie.
Unbestritten war aber, dass nach dem Rückzug der Strafanträge durch die UBS zumindest das Antragsdelikt des Hausfriedensbruchs entfiel.
Vor dem Basler Strafgerichtsgebäude hatten sich zum Prozessbeginn am frühen Morgen rund 70 Aktivistinnen und Aktivisten zu einer Solidaritätskundgebung für die Demonstrationsteilnehmenden versammelt, die nun vor Gericht stehen. Eine der Beschuldigten war am Dienstag von der Teilnahme am Prozess dispensiert. Sie wurde durch ihren Anwalt vertreten.
Die Verhandlung über die ersten fünf Fälle ist auf mehrere Tage angesetzt. Das Urteil soll am 22. Januar verkündet werden.