Der Basler Grossrat will nun rechtlich gegen den Rauswurf vorgehen. (Archivbild: Keystone)
International

Eric Weber aus Reha-Klinik geschmissen

Eric Weber wurde während seines Reha-Aufenthaltes aus einer Klinik in Deutschland rausgeworfen. Der Grossrat habe eine Mitpatientin indoktrinieren wollen.

Bei den Basler Wahlen Ende Oktober konnte Eric Weber mehr als 5000 Stimmen für seine «Volksaktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten» sammeln und zog damit zum dritten Mal ins Parlament ein. Bereits kurze Zeit nach seinem Wahlsieg, am 17. November, begab sich Weber für einen mehrwöchigen Reha-Aufenthalt nach Deutschland. Dort sollte sich der Grossrat an der Klinik für Psychosomatik in Bad Mergentheim von Erschöpfungssymptomen erholen, wie der «Blick» schreibt.

Doch dieser Aufenthalt wurde vorzeitig abgebrochen. Der Direktor der Klinik stellte Eric Weber bereits am zweiten Tag seines Aufenthaltes höchstpersönlich vor die Tür und erteilte ihm Hausverbot. Gemäss des Entlassungsberichts, der dem «Blick» vorliegt, verhielt sich der Politiker erst freundlich, lenkte das Personal und Patienten jedoch beharrlich auf seine politische Karriere.

Prahlerisch und manipulativ

Zum Eklat kam es, als Weber eine Mitpatientin an der Klinik durch Werbung für einen YouTube-Film mit rechtsextremistischem Inhalt zu indoktrinieren versuchte. Er habe sich dabei prahlerisch und manipulativ verhalten, woraufhin der Entschluss gefasst wurde, den Grossrat aus der Klinik zu entlassen.

Nach dem Rausschmiss will sich Eric Weber nun zurück in die Klinik klagen. Er habe sich dafür bereits einen Anwalt besorgt und will bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Beschwerde einlegen. Weber wirft der Klinik vor, die Vorwürfe an ihn seien «lächerlich» und «politisch motiviert». «Nur weil der Klinikleitung meine Ansichten nicht passen, können die mich doch nicht einfach vor die Tür stellen», zitiert «Blick» den Grossrat.

Gesund beim Rehastart

Beim Rehastart sei Weber eigentlich gesund gewesen. Abgesehen von einem überbordenden Narzissmus stellten die Ärzte keine körperlichen oder psychischen Einschränkungen fest.

4 Kommentare

  1. Falsch, Herr Zaddikowski,

    das Hausrecht erlaubt es dem Hausherren, in diesem Fall dem Träger der Klinik, eine Person des Hauses zu verweisen. Es müssen nicht einmal Gründe genannt werden.

    Könnte man auch als rechter Diplomingenieur wissen. Aber dann könnte man ja nicht gegen die «Linken» agitieren.Report

  2. Gegen Ausländer und Asylanten herziehen aber sich dann im Ausland dermassen daneben aufführen finde ich dann doch etwas mutig. Gab es in der Schweiz keinen geeigneten Therapieplatz oder wollte Ihn da einfach keiner aufnehmen ?Report

  3. So einfach geht das nicht. Es müssen klare Verstöße gegen das Hausrecht o.ä. vorlegen. Wegen der Gesinnung allein darf man keinen Menschen vor die Tür setzen bei einer medizinischen Behandlung. Nicht reinlassen? Hier geht es um medizinische Indikationen und staatliche Therapie! Das wäre Willkür. Aber das ist man ja von Linken gewöhnt: Immer Toleranz predigen, wenn es um einen selber oder eigene Spießgesellen geht, aber Ausgrenzung bei anderen.Report

  4. Jede/r hat das Recht einen unbeliebten Insassen/Gast usw. Rauszuwerfen.Sollte eigentlich auch diesem beschämenden Spinner bekannt sein. Ich für meinen Teil hätte ihn gar nicht reingelassen.Report

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