Ein 32-jähriger Portugiese, der letzten Februar zusammen mit einem Jugendlichen eine Frau unter massiver Anwendung von Gewalt vor ihrer Wohnung in Basel vergewaltigt hat, muss für 51 Monate ins Gefängnis. Dies entschied das Basler Strafgericht am späten Mittwochnachmittag.
Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen mehrfacher sexueller Nötigung, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung (gemeinsame Begehung). Auch verfügte das Basler Strafgericht neben der unbedingten Freiheitsstrafe einen Landesverweis von acht Jahren für den 32-jährigen Täter. Somit folgte das Strafgericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Zudem erhält das Opfer eine Genugtuung von 12’000 Franken.
Zur Tat war es am 1. Februar 2020 kurz nach 07.10 Uhr an der Elsässerstrasse im Basler St. Johanns-Quartier gekommen. Gemäss Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft war eine damals 33-jährige Frau im Windfang ihrer Liegenschaft vom Angeklagten und seinem jugendlichen Kollegen, welche die Frau vom Tram aus begleitet hatten, vergewaltigt worden.
«Mein Klient wurde durch dieses Verfahren massiv in seiner Persönlichkeit verletzt», sagt die Verteidigerin. Sie beantragt einen Freispruch und eine Genugtuung wegen der ungerechtfertigten Haft.
Der Angeklagte hat das letze Wort: «Es tut ihm leid, dass es der Frau so schlecht geht. Aber ich habe nichts gemacht. Vielmehr sollte ich meinen Kindern in Portugal helfen. Wenn ich etwas gemacht hätte, was nicht in Ordnung gewesen wäre, dann hätte ich mich nicht gestellt.» Er wischt Tränen aus den Augen.
Morgen Mittwoch um 17 Uhr wird das Urteil eröffnet.
Die Verteidigerin zweifelt die Aussagen des angeblichen Opfers an. Sie rollt noch einmal den Fall in der Bar auf, bei welchem die Frau Stunden zuvor auf dem WC Sex mit einem Mann hatte – sich aber nicht mehr daran erinnern konnte. Noch einmal schildert sie detailliert, wie dazu kam.
Offensichtlich wurden die beiden nach dem Oralsex aus der Bar spediert. Dass sich das Opfer daran nicht mehr erinnern kann, kann die Anwältin nicht glauben. Für sie mutet es sich darum seltsam an, dass sich die Frau hingegen an die Geschehnisse, die nur kurze Zeit später vor ihrer Haustüre stattfanden, noch im Detail erinnern konnte – und damit ihren Mandanten belastet.
Die Verteidigerin äussert weitere Zweifel an den «vagen» Aussagen des Opfers – auch in der heutigen Hauptverhandlung. Zudem führt die Verteidigerin ins Feld, dass das Opfer bereits in der Vergangenheit mehrmals Falschaussagen gemacht habe.
Zudem rechnet die Verteidigerin vor, dass die Frau bereits viermal ein Sexualdelikt zur Anzeige brachte – und dabei immer unter Alkoholeinfluss stand. Sie führt zudem ins Feld, dass die Einnahme von Alkohol und Antidepressiva kein guter Mix sei.
«Die Unschuldsvermutung meines Klienten wurde seit Bekanntwerden des Falls mit Füssen getreten», sagt die Verteidigerin und spricht von einer medialen Vorverurteilung ihres Klienten.
Es sei klar, dass Sexualdelikte in der Öffentlichkeit auf grosses Interesse stossen – die Anklage aber beruhe zum grossen Teil auf den Aussagen des Opfers, was die Verteidigerin bemängelt. Auch eine Schlusseinvernahme ihres Mandanten habe nicht stattgefunden.
Die Verteidigerin schildert noch einmal im Detail die Vorkommnisse der Nacht des 1. Februars 2020 – und sagt, dass ihr Klient die sexuellen Handlungen nicht bestreitet. Sie seien jedoch einvernehmlich erfolgt. Und die Initiative sei von der Frau ausgegangen.
«Meiner Klientin ist das Schlimmste passiert, was einer Frau passieren kann», sagt die Opfer-Vertreterin. Sie wurde vergewaltigt. Und das von zwei Männern. Den einen davon kannte sie seit 13 Jahren. Die Folgen davon wiegen schwer und werden meine Mandantin ein Leben lang belasten.
Der Angeklagte und sein Kollege hätten den Alkoholkonsum ihrer Klientin schamlos ausgenutzt – und jetzt werde die ganze Sache umgedreht. Die Frau werde an einen Pranger gestellt. Die Folgen des Traumata seien nicht abschätzbar.
«Meine Klientin führte sich sicher und geschützt, sie hatte Vertrauen, das widerwärtig ausgenutzt wurde. Sie war den beiden Tätern körperlich unterlegen. Den Tätern war auch klar bewusst, dass meine Mandantin stark alkoholisiert war. Die Täter handelten mit grosser, krimineller Energie.»
Um im Alltag zu funktionieren muss meine Mandantin Beruhigungspillen nehmen, nimmt Schlaftabletten ein und verträgt teilweise nicht mal Umarmungen ihrer kleinen Tochter. Auch der Sohn leidet, wenn in der Schule über den Fall gesprochen wird. Zudem müsse sich aus der Wohnung ausziehen, weil sie es nicht mehr erträgt.
Sie beantragt eine Genugtuung in der Höhe über 22’000 Franken.
Der Angeklagte hat laut dem Staatsanwalt ein längeres Strafregister in Frankreich und dem iberischen Raum. In der Schweiz sei nur ein SVG-Vergehen aktenkundig. Als gravierend zu beurteilen sei die Tatsache, dass er die Tat mit einem Minderjährigen begangen hat.
«Es gibt keinen Grund von einer Landesverweisung abzusehen», so der Staatsanwalt. Er beantragt eine Strafe von 4 1/4 Jahren und er sei für acht Jahre des Landes zu verweisen. Zudem sei er in Sicherheitshaft zu behalten.
Der jüngere der beiden Angeklagten wurde im Sommer volljährig und stellte sich im Juli bei der Jugendanwaltschaft – er konnte seither zweimal vernommen werden.
Der Staatsanwalt streicht in seinem Plädoyer Widersprüche heraus, die sich aus den Aussagen der Angeklagten ergeben. Er erinnert Stichwortartig an den Alkohol, der getrunken worden sei, den Zeitpunkt als der Jüngere von der Toilettengeschichte in der Bar erfahren haben will und die unterschiedlichen Aussagen bezüglich der Schreien des Opfers.
Er gibt auch zu Bedenken, dass die beiden Angeklagten kaum sich so schnell vom Tatort wegbewegt hätten, wenn der Sex einvernehmlich gewesen wäre. Der Beschuldigte hätte zwölf Tage Zeit gehabt, sich in Portugal eine Geschichte zurechtzulegen. Er sei auch weiter in Kontakt mit seinem jüngeren Komplizen gestanden.
Der Staatsanwalt sieht keine Strafmilderungsgründe – der Strafrahmen bewegt sich im Rahmen zwischen einem und zehn Jahren.
Der Staatsanwalt startet sein Plädoyer mit dem Sprichwort «Wer einmal lügt dem glaubt man nicht» – auch wenn er die Wahrheit spricht» und räumt damit ein, dass grundsätzliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers bestehen könnten mit Verweis auf die Falschaussagen in vergangenen Fällen, die am Vormittag bekannt geworden sind.
Es gäbe jedoch Unterschiede zwischen den Fällen aus der Vergangenheit und des aktuellen Falls, weshalb es durchaus sein könne, dass das Opfer diesmal die Wahrheit gesagt hat. Der Staatsanwalt jedenfalls stuft im weiteren Verlauf seines Plädoyers die Opfer-Aussagen als glaubwürdig ein, da sie unmittelbar nach der Tat die Polizei alarmierte und viele detailgetreue Informationen machen konnte.
«Es gibt kein klassisches Opferverhalten. Ein Opfer ist nicht glaubwürdiger, nur weil es Emotionen zeigt. Umgekehrt ist es auch nicht unglaubwürdig, wenn sich das Opfer im Netz freizügig zeigt», so der Staatsanwalt weiter.
Damit ist die Befragung des Opfers beendet. Der Angeklagte wird wieder in den Saal gebracht. Der Richter hält fest, dass beim Opfer nach dem Vorfall «minime Verletzungen» festgestellt wurden. Zudem fand man auch DNA-Spuren des jungen Tatverdächtigen sowie Sperma von ihm. Vom Beschuldigten aber wurden keine Spuren gefunden. Zudem führt der Richter aus, dass die Fingernägel des Opfers intakt gewesen seien.
Nun stellt der Richter dem Angeklagten diverse, persönliche Fragen – über Familie, Beruf, Vorstrafen sowie Drogen- und Alkoholprobleme. Der Angeklagte erzählt auch über Suzidgedanken. Deswegen sei er während drei Monaten in Frankreich in der PUK gewesen.
Der Staatsanwalt will wissen, was er machen wird, wenn er seine Haft abgesessen hat. «Das erste was ich machen würde, ist meine Kinder hierherbringen und arbeiten. Ich möchte ihnen hier ein besseres Leben ermöglichen.» Auch die Frau möchte in die Schweiz kommen.
Der Prozess wird unterbrochen. Um 14 Uhr geht es weiter mit den Plädoyers.
Schon 2015 soll es zu einer Anzeige gekommen sein wegen sexueller Gewalt. Damals gegen ihren Ex-Freund. Diese wurde aber fallen gelassen.
Die Verteidigerin führt ihre Strategie fort. «Sie wurden genau wegen so einem Sexualdelikt wegen falscher Anschuldigung verurteilt». Es habe sogar ein Video gegeben das gezeigt habe, dass die Handlungen einvernehmlich waren.
Die Verteidigerin verlässt kurz den Saal, um mit ihrem Mandanten zu sprechen. Dann kommt sie zurück mit dessen Frage: «Wieso behauptest du, dass ich gegen deinen Willen Geschlechtsverkehr hatte und deswegen nun schon sechs Monate in Untersuchungshaft bin?», will er wissen.
Die Antwort des Opfers: «Er weiss es ganz genau. Er weiss auch, dass ich keinen Grund hätte, ihm so etwas zu unterstellen.»
Die Verteidigerin des Angeklagten löchert das Opfer mit Fragen. «Warum haben Sie denn das Maul aufgemacht, als der Beschuldigte seinen Penis an ihr Gesicht drückte?», fragt die Anwältin. Das sei einfach passiert, sie könne es nicht erklären. «Wie konnten Sie ihn mit den Beinen treten, wenn sie auf dem Bauch lagen?»
Für die Angeklagte ist das alles zu viel – sie bricht immer wieder in Tränen aus. Der Richter erklärt, dass es ihre Rolle sei «solche Fragen» zu stellen. Es geht weiter um die Verträglichkeit der Medikamente, um den Vorfall des Schwiegervaters und das Strafverfahrens aus dem Jahre 2017 und ihren Alkoholkonsum.
Mit 13,14 Jahren habe sie angefangen Alkohol zu trinken. «Ich betrinke mich aber nicht regelmässig», sagt das Opfer. In der besagten Nacht trank sie zuhause eine Flasche Rosé und unterwegs Whiskey. Genau könne sie aber nicht mehr erinnern aber «ja, ich war ziemlich betrunken.»
Es ist nicht das erste Mal, dass das Opfer in einem Vergewaltigungs-Fall involviert ist. Ihr Stiefvater soll sich an ihr vergangen haben. Die Mutter habe ihr aber nie geglaubt.
Der Richter spricht auch einen Vorfall aus dem Jahr 2017 an. Damals kam es auch zu einem sexuellen Übergriff. Es habe aber einvernehmlich angefangen, betont das Opfer. Sie wurde dann wegen Falschaussage verurteilt. Dabei sei es aber um einen Diebstahlvorwurf gegangen.
Sie kann sich nicht erinnern, zuvor in einer Bar-Toilette Sex mit einem Mann gehabt zu haben. Sie habe den beiden vor der Liegenschaft auch nie die Glocke oder den Briefkasten gezeigt.
Der Angeklagte habe früher schon Interesse an ihm gehabt – habe ihr sogar Rosen vorbeigebracht. Sie wollte aber nie was von ihm – viel mehr habe sie ihn mit einer Kollegin verkuppelt. «Darum dachte ich mir auch nichts dabei, als sie mich nach Hause begleiten wollten.»
«Mit dem Jüngeren hatte ich zwar im Tram geredet – aber Intimitäten tauschten wir keine aus.»
Sie sagt, der Jüngere habe ihr die Hosen runtergelassen, sie am Busen berührt und am BH gezerrt. Der Beschuldigte habe sie zu Boden gerungen und habe versucht, in sie einzudringen. «Währenddessen hat der Junge mir ins Gesicht gewichst». Dann bricht sie in Tränen aus.
Das Opfer leidet psychisch unter dem Vorfall – sie hat auch Schlafprobleme. «Ich schlafe sehr schlecht.» Sie leidet teilweise unter Panikattacken. Unter Tränen erzählt sie, dass auch ihre Familie darunter leidet – die Kinder aber nicht wissen, dass sie das Opfer war. «Die Schlagzeilen aber sind schlimm für mich.» Zudem wolle sie aus der Wohnung raus.
Die Frau nahm vier Jahre Antidepressiva. Sie trank in der Vergangenheit viel Alkohol – vornehmlich Wein und Whiskey. Sie stand auch am 1. Februar 2020 unter massivem Alkoholeinfluss, weshalb es gewisse Erinnerungslücken gibt.
«Ich war zusammen mit Kollegen im Ausgang im Club Vice. Ich hatte relativ viel getrunken. Nach einem Barbesuch machte ich mich auf dem Heimweg. Im Tram traf ich dann das erste Mal den Angeklagten, den ich schon seit längerem kenne. Er und sein jüngere Kollege sagte dann, sie würden mich nach Hause begleiten und ich gab ihm meine Handynummer. Wir spazierten zusammen in Richtung Voltaplatz – ich hatte keinen schlechten Gedanken.
Dann ging alles sehr schnell. Der Junge habe sie vergewaltigt und ihr Bekannter habe sein Geschlechtsteil an ihr Gesicht gedrückt. Sie sei zu Boden gedrückt worden und er versuchte in sie einzudringen. «Ich hatte mich gewehrt. Ich habe geschrien, bis er weggegangen ist und dann habe ich der Polizei angerufen.» Dann liefen sie davon.
Die Frau wird von ihren Gefühlen überwältigt und weint.
Jetzt wird der Angeklagte in einen Nebenraum gebracht. Es soll zu keiner direkten Konfrontation mit dem Opfer kommen. Die Befragung beginnt in Kürze.
Den Facebook-Account habe er auf Anraten seines Psychologen in Portugal gelöscht.
«Ich konnte nicht mehr gut schlafen», sagt er. Als wir in Portugal angekommen waren, hatten wir bereits Nachrichten bekommen. Der Fall hatte in Basel die Runde gemacht – «zwei Portugiesen auf der Flucht». Auch sein Vater wusste rasch Bescheid.
Er sagt, dass er keine Schreie des Opfers gehört habe – im Gegensatz zum Angeklagten. «Entweder Sie oder ihr Kollege lügen», sagt der Staatsanwalt darauf.
Der Prozess wird für 15 Minuten unterbrochen.
Den BH will er nicht berührt und heruntergezogen haben, ebensowenig den Slip. Aber so genau könne er sich nicht mehr erinnern.
Er schildert noch einmal die Vorkommnisse jenes Morgens- an viele Details kann oder will er sich nicht mehr erinnern. Es sei aber zum Samenerguss gekommen. Nach dem Höhepunkt habe er auf seinen Kollegen gewartet. Er soll gesagt haben, dass die Frau nun zu hoch zu den Kindern gegangen sei.
Mit einer Schutzmaske im Gesicht kommt der zweite mutmassliche Vergewaltiger in den Saal. Er war bei der Tat erst 17-Jährig. Er ist heute nur als Auskunftsperson geladen. Gegen ihn wird ein separates Verfahren geführt – er wird sich vor Jugendstrafgericht verantworten müssen.
Der Richter stellt ihm nun ein paar Fragen: Unter anderem will er wissen, ob der Junge an jenem Abend Alkohol getrunken haben: «Nein, ich habe keinen Alkohol getrunken», sagt er.
Er bestätigt, dass sie sich bei der Tramhaltestelle geküsst und dort die Telefonnummern getauscht hätten. Das spätere Opfer habe beim Hauseingang ihnen auch Briefkasten und Glocke gezeigt. «Wir wollten uns am nächsten Tag wieder treffen.» Sie habe auch gesagt, dass die Kinder oben schlafen würden.
Das Gericht fragt: Was dachten Sie, als sie sich zu Boden fallen liess?
«Ich war völlig überrascht und im Schock. Weil sie hat ja die Hosen runter gemacht.» Auch auf das Nachfragen des Gerichts sagt er nochmals, dass die Frau die Hosen selber runtergezogen habe. «Am Oberkörper aber hatte sie die Kleider an.»
Weiter erzählt der Angeklagte: «Ich bin nach draussen gegangen, habe geschaut, wo der Jüngere war, weil ich für ihn verantwortlich war. Und ich habe ihn dann angetroffen und er hatte Angst. Ich sagte ihm, er müsse keine Angst haben, weil sie nichts getan hätten.»
Dann gingen sie. «Ich schaute nochmals zurück und ging mit dem Jungen bis zum Voltaplatz um in den Bus zu steigen.»
«Mein Hauptmotiv nach Portugal zu gehen waren meine Kinder», sagt der Angeklagte. Er habe aber auch ein paar andere Probleme zu lösen gehabt.
Begleitet worden sei er vom jüngeren Mann – dem zweiten Beschuldigten – der zu jener Zeit auch ohne Arbeit gewesen sei.
«Ja, meineFacebook-Seite habe ich gelöscht, aber das habe ich vorher auch schon immer mal wieder gemacht», sagt er dem Gericht.
Das Gericht will vom Angeklagten wissen, ob der Vater des Opfers eine berufliche Verbindung habe zu seinem Bruder. «Mein Bruder arbeitet nicht – und ich kenne den Vater des Opfers nicht», sagt der Angeklagte.
Der Angeklagte sagt, das spätere Opfer habe ihnen beiden die Handy-Nummer ausgehändigt. Sie wollte sie am nächsten Tag wieder treffen.
Der Angeklagte sagte, dass er und sein Kollege betrunken waren. Wie stark das Opfer alkoholisiert war, konnte er nicht sagen. Er sagte aber, er habe sie Stunden vorher auf dem WC einer Bar getroffen, wo sie Sex mit einem anderen Mann gehabt haben soll. Dort habe er die Frau zum ersten Mal gesehen.
Der Angeklagte erzählt eine andere Geschichte, nämlich dass die ganze Initiative von der Frau gekommen sei. «Sie öffnete meine Hose und nahm meinen Penis in den Mund.» Dann sie sie zu Boden gefallen, habe aufgeschrien und wurde wütend.
Sie wollte das ja so – und wir haben mitgemacht, sagte er zu seinem Minderjährigen Kollegen.
Und was machte er später, will der Richter wissen: «Ich bin dann am Abend in die Disco gegangen – ganz normal mit einem Kollegen. Am nächsten Tag wollte ich nach Portugal gehen. Diese Reise wollte ich machen, weil ich keine Arbeit hatte und meine Frau und Kinder besuchen wollte.»
Wir fuhren zusammen im Tram bis zum Voltaplatz. Ich sagte ihr, dass mein Kollege Minderjährig ist. Und dass wir weiterfahren würden nach Frankreich. Sie wollte aber, dass wir aussteigen. Sie hat dann aber angefangen meinen Kollegen zu küssen – und hat an seinen Hosen rumgemacht.
Mit einer kleiner Verspätung startet der Prozess gegen den mutmasslichen Vergewaltiger. Der Portugiese sitzt in einem karierten Hemd auf der Anklagebank. Seine Aussagen werden übersetzt.
Die Basler Behörden konnten die beiden Tatverdächtigen – einen 32-jährigen Portugiesen und dessen 17-Jährigen Landsmann – rasch ermitteln. Beide flüchteten nach der Tat nach Frankreich und von dort aus in ihre Heimat. Sie wurden international zur Fahndung ausgeschrieben.
Der 32-Jährige stellte sich am 12. Februar in Basel der Polizei und wurde festgenommen. Gegen den zweiten Tatverdächtigen wird es ein separates Verfahren von der Jugendanwaltschaft geben.
Das Sexualdelikt geschah in den Morgenstunden des 1. Februars 2020. Laut Anklageschrift war der Angeklagte – ein vierfacher Vater – zusammen mit seinem jugendlichen Kollegen auf dem Heimweg, als sie im Tram auf das spätere Opfer (33) trafen. Alle Beteiligten waren alkoholisiert.
Die beiden Männer begleiteten die Frau nach Hause. Im Windfang vor der Liegenschaft an der Elsässerstrasse kam es zu den brutalen sexuellen Übergriffen (Telebasel berichtete). Laut Anklageschrift liessen die Täter nur vom Opfer ab, weil die Frau ununterbrochen schrie.