Die Baselbieter Regierung hat neue Mittel für pandemiebedingte Ausfallentschädigungen im Kulturbereich gesprochen. Für September und Oktober stellt sie zusätzlich knapp 1,4 Millionen Franken zur Verfügung, die gemäss Covid-19-Verordnung vom Bund verdoppelt werden.
Neu stehe insgesamt ein Betrag von 10,9 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen an Baselbieter Kulturschaffende und -unternehmen zur Verfügung, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit.
Bis zum 20. September können Betroffene längerfristige Schäden geltend machen, die ihnen durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie entstehen. Anspruchsberechtigt seien Personen und Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent im Kulturbereich tätig seien.