Es brauche griffige Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene. Die Mehrheit der Kantone habe sich in der Anhörung für eine Verlängerung des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern bis Ende Jahr ausgesprochen, hält die GDK in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Begründet worden sei dies mit der nach wie vor instabilen epidemiologischen Lage.
Nach dem Entscheid des Bundesrates seien nun möglichst einheitliche Bewilligungskriterien nötig. Diese Kriterien, zu denen taugliche Schutzkonzepte gehörten, gelte es nun auszuarbeiten und in der Covid-19-Verordnung besondere Lage zu verankern.
Die gebeutelte Sport- und Kulturbranche habe sich verständlicherweise für eine Aufhebung beziehungsweise Lockerung der Einschränkungen stark gemacht. Die Massnahmen, die bei einem starken Anstieg der Fallzahlen zu ergreifen wären, würden dann allerdings wieder die Gesamtwirtschaft treffen.
Die Veranstalter stünden nun in der Mitverantwortung, erneute Einschränkungen möglichst zu verhindern. «Es hängt massgeblich von den Sport- und Kulturorganisationen sowie den Veranstaltern ab, ob sich die Öffnung im Bereich der Grossveranstaltungen bewährt», wird GDK-Präsident Lukas Engelberger in der Mitteilung zitiert.