Vor ihrer eigenen Haustür in der Elsässerstrasse wurde am 1. Februar 2020 eine junge Frau von zwei Männern vergewaltigt. Die beiden Tatverdächtigen flohen zunächst nach Frankreich und dann in ihre Heimat nach Portugal.
Bereits am 12. Februar meldete sich ein 31-jähriger Portugiese, der seine Schuld bestreitet, bei der Basler Polizei. Der Jüngere der beiden wurde seither mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Gemäss einer Quelle aus dem Umfeld der Beschuldigten gibt es in dem Fall aber eine neue Entwicklung, wie «20 Minuten» berichtet. Auf Anfrage des Newsportals bestätigt Peter Gill, Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: «Der jugendliche Tatverdächtige konnte zwischenzeitlich durch die Jugendanwaltschaft einvernommen werden».
Für mutmasslichen Täter gilt Jugendstrafrecht
Weil der Mann zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, ist die Jugendanwaltschaft zuständig. Entsprechend wird der mutmassliche Täter auch nach Jugendstrafrecht beurteilt werden.
Weitere Auskünfte dürfe die Staatsanwaltschaft nicht geben, weil das anzuwendende Jugendstrafrecht einen erhöhten Persönlichkeitsschutz minderjähriger Personen erfordert.
Jugendstrafrecht?! Was meint das Opfer dazu?! Wieso werden in der Schweiz meistens die Täter geschützt und die Opfer sind die schuldigen? Was ist der Unterschied wenn ein 17 oder 20 jähriger vergewaltigt?!Report