Erwischt eine Kontrollgruppe einen Schwarzfahrer, so gibt’s eine saftige Busse. Ab dem 15. Dezember müssen Reisende ohne gültigen Fahrausweis bei der BVB und BLT mit noch mehr rechnen. Es folgt der Eintrag ins nationale Register.
Zwar gab es solche Verzeichnisse auch vorher für den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW). Neu ist aber, dass wer etwa schon in Zürich erwischt wurde, bei erneutem Schwarzfahren in Basel als Wiederholungstäter erkannt wird und somit eine höhere Busse einfährt.
«Unverhältnismässiges Fichieren»
Das gesamtschweizerische Register besteht seit dem April dieses Jahres, doch Mitte Dezember wird auch der TNW zum Dienstleistungsnehmer. Das Parlament schuf die Grundlage mit dem Informationssystem betreffend Reisende ohne gültigen Fahrausweis. Betreiber der Datenbank sind die Postauto AG und die SBB, dies unter der Aufsicht des Bundesamts für Verkehr (BAV). Wie die BVB betonen, stelle dies die Vereinbarkeit mit Datenschutz sicher.
Martin Steiger, Anwalt für Datenschutzrecht, ist bei diesem Punkt aber skeptisch. Er sieht zwar Massnahmen gegen das Schwarzfahren als berechtigtes Anliegen. Hier aber mit Datensammlungen zu antworten, hält er für verfehlt. «Es gibt zwar eine gesetzliche Grundlage, doch in einem Rechtsstaat reicht das nicht, das Fichieren mit Datenbanken muss immer auch verhältnismässig sein», sagt Steiger gegenüber Telebasel.
Schaden in Millionenhöhe
Zudem seien solche Sammlungen mit zahlreichen Risiken behaftet. «Wie immer gilt, dass ein solcher Datenbestand ein dankbares Ziel ist für Hacker, Überwachung und kommerzielle Auswertung», so Steiger weiter.
BVB-Sprecher Benjamin Schmid stellt hingegen klar, dass gemäss Hochrechnungen Schwarzfahren bei diesem ÖV-Betrieb einen finanziellen Schaden von einem höheren einstelligen Betrag anrichte. Daher sei das Register, welchem schliesslich alle konzessionierten Transportunternehmen angehören, verhältnismässig.
Auch Graufahrer im Register
Martin Steiger weist dagegen auf andere Probleme hin: «Es könne Leute erwischen, die etwa irrtümlicherweise eine falsche Zone gelöst haben», meint der Anwalt. Benjamin Schmid erklärt, dass auch Fahrgäste ins Register aufgenommen werden, die etwa ein Kurzstreckenbillett bei Zone 1 gelöst haben. «Dort ist die Staffelung und Gebühr entsprechend ein bisschen tiefer», sagt der BVB-Sprecher.
Gerade dieses Thema beschäftigt etwa die Stiftung für Konsumentenschutz. Sie steht grundsätzlich hinter dem Register. Gleichzeitig fordert sie aber, dass Kontrolleure gerade bei solchen Graufahrer-Fällen kulant sein müssten. Und dazu müsse es auch einheitliche Bestimmungen geben.