Die 73-jährige Basler Menschenrechtsaktivistin war im Dezember 2018 vom Bezirksgericht Brig in erster Instanz zu einer Busse von 800 Franken sowie Verfahrenskosten von insgesamt 1400 Franken verurteilt worden. Das Bezirksgericht befand Lanz der Förderung der illegalen Einreise für schuldig.
Das Walliser Kantonsgericht bestätigte am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil. Amnesty International sprach von einer «traurigen Niederlage» für alle Menschen, die sich für die Rechte von Migranten, Asylbewerbern oder ausgeschafften Personen engagierten. Lanz habe aus reinem Mitgefühl gehandelt, die Sanktionierung ihres Handelns sei überaus ungerecht, sagte Muriel Trummer von Amnesty International Schweiz, die am Prozess dabei gewesen war.
Lanz hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten. Sie und ihr Verteidiger hatten einen Freispruch oder eine symbolische Busse von einem Franken erreichen wollen. Lanz wird von mehreren Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Diese wollen sie auch bei einem allfälligen Gang ans Bundesgericht begleiten.
Hilfe zur Flucht eines Afghaners
Die frühere Generalsekretärin der Organisation Solidarité sans frontières hatte am 24. Februar 2018 versucht, einen afghanischen Asylbewerber die Schweiz zurückzubringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Der Mann hatte der afghanischen Armee angehört und war zu Verwandten in die Schweiz geflüchtet, wo er von der Tötung seiner Frau und seines Kindes in Afghanistan erfuhr.
Der unter einem schweren posttraumatischen Belastungssyndrom leidende Mann war in der Schweiz vier Mal in einer psychiatrischen Klinik und versuchte sich mehrmals das Leben zu nehmen. Lanz lernte ihn im Ausschaffunsgefängnis in Basel kennen.
Asylantrag abgelehnt
Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, wurde er nach Italien ausgeschafft. Da er dort nie ein Asylgesuch gestellt hatte, verweigerten die italienischen Behörden laut einem Bericht der Wochenzeitung «WOZ» seine Aufnahme in ein Asylzentrum.
In Mailand fand er sich mitten im Winter ohne Gepäck, warme Kleidung, Papiere und Medikamente auf der Strasse. Lanz entschied sich, den Mann in die Schweiz zurückzubringen. Beim Grenzposten in Gondo VS wurden die beiden im Wagen eines weiteren Fluchthelfers angehalten. Der Flüchtling, der weder gültige Reisepapiere noch ein Visum hatte, wurde nach Italien zurückgeschafft.