Eric Weber ist vom Strafgericht verurteilt worden. (Archivbild: Keystone)
Basel

Gericht verurteilt Eric Weber – Er täuschte die Polizei

Eric Weber ist vom Strafgericht wegen falschen Alarms zu 20 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt worden. In zwei anderen Punkten wurde er freigesprochen.

Zur Verhandlung kam es, weil Eric Weber einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert hatte. Letztere hatte Anzeigen wegen drei verschiedener ausländerfeindlicher Flugblätter zusammen mit Strafen für einen falschen Alarm bei der Polizei und für eine Urkundenfälschung in Form einer Text-Änderung in einer Mail zusammen erledigt.

Beim falschen Alarm ging es um einen Anruf bei der Polizei, als sich ERic Weber auf der Strasse von linken Chaoten bedroht wähnte. Die angerückten 18 Beamten erkannten dann jedoch kein Problem.

Der Einzelrichter räumte ein mögliches Bedrohungsgefühl ein, doch all das Schlimme, von dem Weber berichtet hatte, habe sich vor jenem Ort zugetragen, den er dann anrief – just das Gerichtsgebäude. Dort sah der Richter «keinen Hinweis auf eine Notsituation».

Flugblätter unter Limit

Die Flugblätter warben für Webers Gruppierung «Volksaktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat (VA) – Liste Ausländerstopp». Die Flyer bringen Afrikaner mit Drogenhandel, Vergewaltigungen etc. in Verbindung, was die Staatsanwaltschaft als pauschalisierende Herabsetzung und daher Verletzung der Rassismus-Strafnorm wertete.

Der Verteidiger hingegen argumentierte, die Begriffe «Afrikaner», «Ausländer» und «Asylanten» bezeichneten gar keine Rasse, Ethnie oder Religion, weshalb diese Strafnorm hier nicht greife. Der Richter sah das gleich und sprach Eric Weber frei. Unerheblich war so, dass Weber die Urheberschaft für das dritte Flugblatt mit VA-Logo abstritt, was ihm der Richter aber nicht glaubte.

Nicht-Urkunde

Urkundenfälschung warf die Staatsanwaltschaft Eric Weber vor, weil er den Titel einer Kundgebungs-Bewilligung der Polizei vor dem Weiterleiten an Medien mit einer ausländerfeindlichen Formulierung. ergänzt hatte. Die Anklage argumentierte, Weber habe so seine xenophobe Haltung in unzulässiger Weise als für die Behörden salonfähig darstellen wollen.

Für den Verteidiger ist schon der Name von Webers Gruppierung klar genug; die Korrektur ändere inhaltlich kaum etwas. Dem schloss sich der Richter an und sprach Weber frei – man kenne Eric Weber ja.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, der Staatsanwalt 150 Tagessätze zu 30 Franken gefordert – je 40 für rassistische Flugblätter, 20 für die Urkundenfälschung und 10 für den falschen Alarm.

Eric Weber stand nicht zum ersten Mal vor Gericht: Er ist mehrfach als Wahlfälscher verurteilt worden, zuletzt 2017 vom Bundesgericht.

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