Neben den Wohnwagen gibt’s nun einen Streichelzoo und Schrebergärten statt Bahnlärm und Gleise. Die Fahrenden haben das Provisorium an der Entenweidstrasse längst hinter sich gelassen. Seit Anfang Dezember können Jenische, Sinti und Roma an der Friedrich Miescher-Strasse einen Platz mit der nötigen Infrastruktur nutzen.
Böses Blut wegen Ausnahme
Trotzdem ist Andreas Geringer sauer. Der Präsident des Verbandes Sinti und Roma Schweiz (VSRS) ärgert sich darüber, dass beim alten Standort Bahnhof St. Johann noch immer eine Familie wohnen darf. Nun reicht er beim Bauinspektorat eine Einsprache dagegen ein. «Es schadet eigentlich niemandem – aber es ist eine Ungleichheit zwischen den Fahrenden», findet Geringer. Eigentlich sei die Abmachung gewesen, dass diese im Dezember vom Provisorium zum definitiven Platz zügeln. Alle hätten sich termingerecht daran gehalten. Daher könne er nicht nachvollziehen, wieso der Kanton hier Ausnahmen macht.
Rücksicht auf Schulkind
Der Standort an der Friedrich Miescher-Strasse ist im Winter als Standplatz, im Sommer als Durchgangsplatz konzipiert. Die letzten Bewohner der Entenweidstrasse baten daher aufgrund persönlicher Umstände bei den Behörden um eine Galgenfrist. «Wir konnten der Familie eine Ausnahme bewilligen, weil sie ein Kind haben, das hier in Basel zur Schule geht», sagt Barbara Neidhart, Sprecherin von Immobilien Basel-Stadt. Die Fahrenden hätten sich daher gewünscht, noch bis Ende Schuljahr am gleichen Ort bleiben zu dürfen. Der Kanton sei daher mit einer Sonderbewilligung bis im Sommer der Familie entgegengekommen.
Eine Fahrende Jenische Schweizer Familie bekommt Sonderrechte. Als Vorwand, Kind muss bis diesen Sommer zur Schule gehen. Auch an der Friedrich Miescher-Strasse sind Kinder auf dem Platz. Für diese gilt spätestens März 2019 zusammenpacken und weiter ziehen.
Deswegen diese Einsprache.
Das Baubegehren der Gesuchstellerin sei abzulehnen. Dies aus folgenden Gründen:
Es handelt sich beim bisherigen Platz an der Entenweidstrasse um einen provisorischen Durchgangsplatz für Fahrende, der ganz bewusst bis längstens 31. Dezember 2018 befristet wurde ( nachdem die Zwischen-Nutzungsvereinbarung einst – eigentlich unverlängerbar – nur bis 31. Juli 2017 vorgesehen, die Bewilligung dann aber doch bis Ende 2017 erteilt worden war und letztlich dann doch bis Ende 2018 erstreckt worden ist!) Auf dem Areal sollen das neue naturhistorischen Museum und das neue Staatsarchiv gebaut werden. Dafür soll ab Ende 2018 den Fahrenden in Basel ein anderer Standort zu Verfügung stehen. Der neue, definitive Platz an der Friedrich Miescher-Strasse wurde denn auch bereits feierlich am 29. November 2018 durch das Präsidialdepartement und der Stadtentwicklung von Herrn Lukas Ott eröffnet. Am neuen Ort gibt es sowohl Stand- als auch Durchgangsplätze. So gibt es keinen Grund mehr – und insbesondere keine rechtliche Grundlage / keine Standortkonformität – für das Einräumen einer Bewilligung für einen Standplatz für Fahrende an der Entenweidstrasse.
Es gibt am neuen Standort an der Friedrich Miescher-Strasse genügend Platz, auch für die Gesuchstellerin. Es ist weder nötig noch sinnvoll, ihr eine gesonderte Bewilligung zur Weiterbenutzung des bisherigen Platzes einzuräumen. Dies umso weniger, als die Gesuchstellerin die Nutzung von einem (jeweils kurzfristig zu benutzenden) Durchgangsplatz für Viele zu einem (permanent benutzen) Standplatz für vorwiegend sich selbst beabsichtigt. Der neue, definitive Platz für Fahrende an der Friedrich Miescher-Strasse liegt sodann keine 1000 Meter von der Entenweidstrasse entfernt, ebenfalls im Gebiet mit 4056 als Postleitzahl. Soweit die Gesuchstellerin also noch den Schuljahrabschluss ihres Kindes im Quartier als Grund für die Bewilligung ihres Ausbahmegesuchs begründet, ist dies nicht zu hören. Als Kind von Fahrenden gibt es weder eine Quartiergebundenheit, noch wird die Beendigung des Schuljahres des Kindes bei einer Verschiebung An den nicht fern gelegenen offiziellen neuen Standort erschwert. Das Genehmigen einer Bewilligung wäre im Zusammenhang mit all dem Vorgesagten denn auch unverhältnismässig.
Es gibt keinen Grund, weshalb am Entenweidstrasse ein zweiter Standplatz neben jenem offiziellen neuen Platz an der Friedrich Miescher-Strasse bewilligt werden sollte.
Fazit:
Zur Bewilligung dieses Baubegehrens fehlt es an der nötigen Rechtsgrundlage, der Verhältnismässigkeit und sie stünde im Widerspruch zur Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit.Report
Der Neue Platz an Fridrich Mischerstr ist ganz klar ein ganz Jähriger Durchgangs Platz und kein Standplatz das sind 2 verschiedene WeltenReport