Am Nachmittag halten die ersten Verteidiger ihre Plädoyers. Zum Beispiel Stephan Bernhard. Er spricht von einer juristischen Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft: «Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Beweis erbringen, dass mein Klient am Demonstrationszug war. Mein Klient war wochenlang unschuldig in Untersuchungs-Haft. Dafür steht ihm eine Genugtuung von 10’000 Franken zu.»
Die Prozessführung der Staatsanwaltschaft ist laut Bernard politisch aufgeladen. Er zeigt sich überzeugt, dass sich sein Klient in keinem anderen Fall vor Gericht verantworten müsste. «Das würde vom Fleck weg eingestellt», zeigt er sich überzeugt.
Am zweiten Prozesstag war die Staatsanwaltschaft an der Reihe. Die anwesenden drei Staatsanwälte sagten: «Sämtliche Beschuldigten haben sich des Angriffs schuldig gemacht.» Speziell am ganzen: Obschon keinem der Angeklagten eine Tat nachgewiesen werden konnte, beantragte die Staatsanwaltschaft happige Strafen. Die Staatsanwälte begründete dies damit, weil es sich nicht um eine normale, politische Demonstration gehandelt habe. Die 50 Personen hätten sich mit dem Ziel getroffen, Sachbeschädigungen zu begehen und allenfalls Ordnungshüter zu verletzen, die sich ihnen entgegenstellen.
Ausserdem führte die Demonstrationsroute nicht wie üblicherweise durch stark frequentiertes Gebiet – vielmehr entlang von Gebäuden, die gezielt attackiert worden seien.
Die Staatsanwaltschaft verlangt 24 Monate Freiheitsstrafe als Ausgangslage. 22 Monate soll sie bei jugendlichem Alter betragen – mit einer Probezeit von 4 Jahren. Für den Grossteil der Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zwischen 24 und 27 Monaten – wovon die meisten unbedingt beantragt sind. Die Höchststrafe für einen einschlägig bekannten Angeklagten soll 38 Monate betragen.
Am Nachmittag ist die Reihe an den Verteidigern.
Der Gerichtspräsident versicherte dagegen, dass sich das Gericht von Vorverurteilungen nicht beeinflussen lasse. Auf die Kritik, dass für einen seriösen Prozess mit den geplanten fünf Tagen zu wenig Zeit zur Verfügung stehe, ging der Präsident zumindest teilweise ein. Die für Dienstagnachmittag vorgesehene Urteilseröffnung wird auf einen noch nicht bestimmten Zeitpunkt verschoben.
Der erste Prozessmorgen wurde vollständig durch Vorfragen und Beweisanträge in Anspruch genommen. Verschiedene Verteidiger verlangten, dass Protokolle aus den Ersteinvernahmen aus den Akten entfernt und vernichtet werden, weil sie nicht verwertbar seien. Die Beschuldigten seien zu spät mit einer Verteidigung versehen worden. Verlangt wurden unter anderem auch Konfrontationseinvernahmen mit Polizeibeamten.
Die Verteidiger kritisieren durchs Band weg die Staatsanwaltschaft und bombardieren das Gericht mit Beweisanträgen. Advokat Andreas Noll etwa stellt 20 Beweisanträge – und verlangt, das Verfahren auszusetzen.
Verteidiger Stephan Bernard sagt: «Die Anklage liest sich wie ein rechtsbürgerliches Manifest.» Die Anklage sei vorverurteilend. Andreas Noll legt noch einen drauf und sagt: «Die Anklageschrift ist wie aus der Boulevardpresse.»
Nachdem die Verhandlung erst mit rund 20 Minuten Verspätung eröffnet werden konnte, gibt es nach rund zwei Stunden bereits eine erste, längere Unterbrechung.
Zum Prozessauftakt am Mittwochmorgen sind um Punkt 7:30 Uhr rund 50 Personen mit Transparenten vor dem Strafgericht erschienen. Die Stimmung ist zurzeit friedlich. In einem Statement vor dem Gericht gibt ein Sprecher der Demonstranten bekannt, dass sie ein Zeichen der Solidarität setzen wollen und es «begrüssen, das Menschen sich selbstbestimmt die Strasse genommen haben». Benachbarte Gebäude wurden zudem mit Parolen beschmiert. Der Prozessauftakt verzögert sich durch die Aktion.
(Video: Telebasel)
Von jener Demonstrations-Gruppe konnte die Polizei 18 Personen festnehmen, die sich nun vor Gericht verantworten müssen. Viele sind aus anderen Landesteilen für diese Demonstration angereist. DNA-Spuren überführen einige der Festgenommenen. Geständig ist aber nur ein Angeklagter.
Er gibt zwar zu, an jenem Zug dabeigewesen zu sein, aber er will weder Gegenstände geworfen noch Sachbeschädigungen begangen haben. Alle anderen haben ihre Aussage verweigert. Mindestens eine Angeklagte will an jener Demonstration damals gar nicht dabeigewesen sein, wie deren Anwältin bereits den Medien mitteilte.
Für das Basler Strafgericht unter Dominik Kiener wird die Urteilsfindung keine einfache Aufgabe. Keinem der Angeklagten konnte konkret eine Tat nachgewiesen werden. Alle waren damals vermummt.
Die Staatsanwaltschaft formuliert deshalb das Konzept einer kollektiv begangenen Tat: Rund 50 Personen der linksextremen Szene hätten sich am 24. Juni 2016 zusammmengerottet, um in der Stadt Sachbeschädigungen zu begehen. Deswegen seien auch alle kollektiv für alle Straftaten verantwortlich, die in jener Nacht begangen wurden.
Dieses Konzept geht weit darüber hinaus, was generell als Landfriedensbruch geahndet werden kann, nämlich die Teilnahme an einer gewalttätigen Demonstration. Das Basler Strafgericht muss insbesondere die Frage beantworten, ob die Angeklagten kollektiv verantwortlich sind.
Während des Demonstrationszugs am 24. Juni 2016 wurden mehrere Polizisten verletzt und eine Reihe von Sachbeschädigungen begangen. Die Staatsanwaltschaft klagt unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Aus dem Demonstrationszug wurden Steine und Farbbeutel auf Polizeiautos geworfen: Diese zertrümmerten die Windschutzscheiben und verletzten Polizisten. Die Sachbeschädigungen werden auf mindestens 160’000 Franken geschätzt.
Insgesamt 18 Angeklagte stehen ab Mittwoch, 24. Oktober 2018, vor dem Basler Strafgericht wegen eines «Saubannerzugs», wie das die Staatsanwaltschaft nennt.