Marc Oestreicher und seine Frau haben beobachtet, wie drei Polizisten beim Kasernenareal einen Schwarzen kontrollierten. «Es war so offensichtlich, dass er nur kontrolliert wird, weil er dunkelhäutig ist. Wir konnten nicht einfach weitergehen», sagt Oestreicher zur «bzbasel». Daraufhin hätten sich er und seine Frau bei den Polizisten «freundlich nach dem Grund für die Kontrolle» informiert.
Dem Ehepaar wird nun vorgeworfen, die Durchführung der Kontrolle verhindert zu haben. Eine Anzeige wegen Diensterschwerung ist das Resultat des Eingreifens. Nun stand der 56-Jährige am Dienstag, 6. März 2018, vor dem Basler Strafgericht.
Viele Aktivisten versammelten sich vor dem Strafgericht. Sie unterstützten Marc Oestreicher. Bei diesem Verfahren stellte sich die Frage, ob man in eine Polizeikontrolle eingreifen darf, wenn der Verdacht besteht, dass sie aus rassistischen Gründen erfolgte.
Das Gericht entschied: Die Polizei habe einen Ermessensspielraum. Auch Ort, Zeit und Erfahrung flössen in den Entscheid für eine Personenkontrolle mit ein.
Oestreicher muss jetzt eine Busse über 400 Franken wegen Erschwerung einer Amtshandlung bezahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechts-kräftig. Sowohl die Basler Polizei, wie auch die Staatsanwaltschaft wollten heute dazu keine Stellung nehmen.