Am Donnerstag veröffentlichte die «Basler Zeitung» unter dem Titel «Anrufe aus dem Rathaus» zum wiederholten Mal eine Reihe von Unwahrheiten oder Behauptungen, insbesondere an die Adresse der Telebasel-Stiftungsräte Samuel Hess, Roger Thiriet und Michael Bornhäusser.
Es war bereits der dritte Artikel in den letzten Wochen aus der Feder des ehemaligen Telebasel-Mitarbeiters Daniel Wahl. Dabei diskreditierte er den Sender Telebasel und seine Organe gegenüber der Öffentlichkeit und auch gegenüber Werbekunden und Geschäftspartnern.
Rechtliche Konsequenzen
Der Bericht vom Donnerstag hat nun das Fass zum Überlaufen gebracht. Wie Telebasel gleichentags in den News angekündigt hatte, wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Diese mündeten am Freitag in eine superprovisorische Verfügung des Zivilgerichts Basel-Stadt.
Das Gericht gab Telebasel in mehreren Punkten recht. Die BaZ darf u.a. nicht mehr behaupten, Telebasel werde von der Basler Regierung kontrolliert. Organe von Telebasel dürfen zudem nicht weiter verunglimpft werden. Telebasel leitet eine Schadenersatzklage ein und prüft eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Personen bei der Basler Zeitung.
Anstatt Klagen einzureichen und zu jammern, sollte Telebasel endlich mal den Stiftungsrat erneuern. Dass AWA Leiter Hess – notabene der wichtigste Mitarbeiter von RR Brutschin – im Stifungsrat ist, verleitet geradzu zur Annahme, dass die Regierung via Brutschin/Hess Einfluss nimmt. Ich habe daran nie gezweifelt.Report
bravo TB, dieser Journalist zeichnet sich ja nur durch unwahre und verleumderische Berichterstattung aus. Zeit, dass sich die Opfer wehrenReport
Freue mich sehr für das TB. Und (ohne Partei ergreifen zu wollen,) gut gemacht!Report