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Der Telebasel News Beitrag vom 3. September 2017.
Schweiz

Digitale Gesellschaft beschwert sich wegen Geheimdienst

Das neue Gesetz, welches seit dem 1. September in Kraft ist, sieht vor, dass der Nachrichtendienst des Bundes künftig Telefongespräche abhören, Privaträume verwanzen, in Computer eindringen, und in Kabelverbindungen Daten abgreifen kann.

Dies jedoch nur wenn die innere und äussere Sicherheit oder wesentliche Landesinteressen bedroht sind. Als Bedrohung benennt die Vorlage unter anderem Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Spionage gegen die Schweiz (Art. 6).

Seit dem 1. September ist das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft. Dieses ermöglicht die sogenannte Kabelaufklärung. Swisscom, UPC Cabelcom und ähnliche Anbieter müssen dem Geheimdienst alle Daten zur Verfügung stellen.

Genehmungspflichtige Beschaffungsmassnahmen (Bild: Telebasel)

Verstoss gegen Grundrecht

«Das verstösst gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und verletzt das Anwalts- und Arztgeheimnis», so die Digitale Gesellschaft mit Sitz in Basel. Sie reicht deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung Schweiz ein. Sprecher Martin Steiger erklärt, weshalb.

Martin Steiger, welcher sich für die Digitale Gesellschaft in der Schweiz engagiert, im Interview. (Video: Telebasel)

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