Dies jedoch nur wenn die innere und äussere Sicherheit oder wesentliche Landesinteressen bedroht sind. Als Bedrohung benennt die Vorlage unter anderem Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Spionage gegen die Schweiz (Art. 6).
Seit dem 1. September ist das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft. Dieses ermöglicht die sogenannte Kabelaufklärung. Swisscom, UPC Cabelcom und ähnliche Anbieter müssen dem Geheimdienst alle Daten zur Verfügung stellen.

Verstoss gegen Grundrecht
«Das verstösst gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und verletzt das Anwalts- und Arztgeheimnis», so die Digitale Gesellschaft mit Sitz in Basel. Sie reicht deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung Schweiz ein. Sprecher Martin Steiger erklärt, weshalb.