Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, in der Nacht auf den 30. Dezember 2014 seinen Kollegen in einer Villa in Küsnacht im Drogenrausch getötet zu haben. Der heute 31-jährige, der aus einer Kunsthändlerfamilie stammt, soll dabei äusserst brutal vorgegangen sein.
Gemäss Anklageschrift schlug er mit verschiedenen Gegenständen, darunter ein 6 Kilogramm schwerer Kerzenständer und eine knapp 2 Kilogramm schwere goldene Skulptur, auf sein Opfer ein. Anschliessend soll er dem 23-jährigen gebürtigen Engländer eine Kerze in den Mund gerammt und ihn mit seinen Händen erwürgt haben.
Details noch nicht bekannt
Die genauen Details der Tat sind nicht bekannt, obwohl der Mann nicht bestreitet, für den Tod seines Opfers verantwortlich zu sein. Auch bei der Befragung durch den Richter am Mittwochnachmittag machte er von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Der Richter stellte ihm trotzdem verschiedene Fragen, die er alle stumm und mit gesenktem Kopf zur Kenntnis nahm. Als ihm ein Bild seines Opfers vorgelegt wurde, berührte sein Kopf zwar beinahe die Tischplatte um nicht hinzusehen, geweint hat er allerdings nicht. Das Bild zeigte den zerschlagenen, blutigen Kopf des Toten mit einer Kerze im Mund.
Da er keine Antwort bekam, zitierte der Richter teilweise aus früheren Aussagen und einem Brief des Mannes, der monatlich rund 1’000 Franken für Drogen wie Kokain sowie Ketamin ausgegeben haben soll.
So könnte der Grund für das Delikt ein Streit gewesen sein: Der Beschuldigte gab einmal an, sein Opfer habe ihn angegriffen. Dieses habe dabei grün ausgesehen, lange Ohren und rote Augen gehabt. Für den Beschuldigten war klar, dass es sich um den Teufel handeln musste, der ihn töten wollte, und er um sein Leben kämpfen müsse. Auch dazu wollte er sich am Mittwoch nicht äussern.
Zum Schluss rief der Richter ihn vergeblich auf, etwas über die Tat zu sagen: Er solle auch an die Opferfamilie denken, die Familie seines Kollegen. «Es wäre einfacher für sie, mit dem Tod ihres Sohnes abzuschliessen, wenn Sie etwas sagen würden. Das ist Ihre Chance», sagte der Richter.
Beschuldigter bestreitet Vergewaltigung
Schliesslich gab es doch noch eine Regung des Beschuldigten: Als er gefragt wurde, ob er die ihm vorgeworfenen Sexualdelikte noch immer bestreite, nickte er kurz. Der 31-Jährige soll gemäss Anklage in einer Nacht im Oktober 2014 in einem Hotel in London seine damalige Freundin vergewaltigt und mehrfach genötigt haben.
Das Opfer beschrieb am Morgen und Nachmittag vor Gericht, wie er sich erst im Badezimmer und anschliessend im Zimmer an ihr vergangen haben soll. «Für mich war es ein Todeskampf», sagte sie. «Ich dachte, er bringt mich um.»
Er habe sie wie einen Gegenstand umher geworfen, als er sie zum Sex zwang. «Ich habe das über mich ergehen lassen, damit er sich beruhigt.» Er sei dabei im Feuer gewesen und habe sich ausgetobt – etwas, das sie von ihm nicht kannte.
«Er hatte kein Interesse an Sex», sagte sie über die 10-monatige Beziehung. Sie hätte nie das Gefühl gehabt, dass er Lust darauf hatte. «Er sagte einmal, dass er lieber eine Linie Ketamin habe als Sex.» Wenn es trotzdem dazu kam, dann sei er grob gewesen.
«Angst um Leben»
Kurz nach dem Vorfall in London trennten sie sich. «Ich hatte Angst um mein Leben.» Er habe für seine Tat keine Reue gezeigt. «Ich merkte, dass er wegen den Drogen als Mensch kaputt ist.» Sie habe daher seine Mutter informiert, dass ihr Sohn lebensgefährlich sei.
Auch zu diesen Vorwürfen schwieg er bei der Befragung durch den Richter. Früher gab er allerdings einmal zu Protokoll, dass es einen Racheakt seiner Ex-Freundin vermute. Sie sei sauer, weil er mit ihr Schluss gemacht habe.
Morgen Donnerstag ist die Reihe am Staatsanwalt. Er fordert für die Taten des Mannes, der laut Richter wohl nur vom Geld seines Vaters lebte, eine Freiheitsstrafe zwischen 8 und 16 Jahren mit einer ambulanten Behandlung während des Strafvollzugs.
Die Anträge der Verteidigung werden am Freitag bekannt. Für sie ist klar, dass das Tötungsdelikt «im Drogenrausch und im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit» begangen wurde, wie sie im Vorfeld des Prozesses mitteilte.
(sda)