Margrit Saladin wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schwarzen Erle. Seit zwei Jahren schläft sie schlecht wegen dem dauernden Partylärm. Und dies trotz der Benutzung von Ohropax. Sie übelregt sich jetzt ihre Wohnung zu verkaufen.
«Also wenn ich jetzt einen Käufer hätte, dann müsste ich ihm ja sagen, weshalb ich die Wohnung verkaufe. Ich weiss nicht, ob er dann gerade wieder gehen würde. Oder, ob ich dann eine merkliche Einbusse beim Preis in Kauf nehmen müsste.»
Gleiche Überlegungen hat auch Jawaid Daniel, der seit 22 Jahren an der Schwarzwaldallee wohnt. «Jeder muss wissen, dass niemand die Wohnung kaufen möchte, wenn es so laut ist.»
Keine Wertreduktion
Beim Basler Hauseigentümerverband heisst es, der Wert des Hauses würde sich wegen temporärer Lärmbelästigung nicht verringern, sagt Präsident Andreas Zappalà: «Sicher ist aber, dass in einem solchen Fall, wenn der Eigentümer unbedingt verkaufen möchte, er wahrscheinlich Mühe haben wird, sein Objekt loszuwerden. Ausser, wenn er massiv mit dem Preis zurückgeht.»
Der Hauseigentümer verband rät in solchen Fällen mit einem Gerät die Lärmemissionen zu messen. Dann könne man rechtlich gegen den Besitzer der Liegenschaft vorgehen.