Entlang der Route kam es damals zu vielen Sachbeschädigungen. Es wurden Wände verschmiert, Scheiben eingeschlagen und Autos demoliert. Als der Demonstrationszug rund 40 Minuten vor dem Untersuchungsgefängnis Bässlergut Halt machte, eskalierte die Situation. Die Demonstranten griffen die dort postierten Polizisten mit Wurfgeschossen, Feuerwerkskörpern und Laserstrahlen an. Die Polizei reagierte mit Tränengas und Gummischrot. Trotzdem wurden vier Polizisten verletzt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Folge zwölf Tatverdächtige, wovon sie gegen vier Anklage erhob und gegen acht Strafbefehle erliess – vier akzeptierten letzteren übrigens nicht, weshalb auch ihre Fälle in einem ordentlichen Verfahren beurteilt werden.
Von den vier Männern, die sich heute vor Gericht verantworten mussten, stammt nur einer aus der Region, nämlich aus Muttenz. Die anderen kommen aus Thun, Genf und Zürich.
Alle Angeklagten wurden zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem müssen sie eine Busse von 1’000 Franken begleichen. Laut dem Richter seien alle vier etwa gleich schuldig. Deshalb habe er für alle die gleiche Strafe verhängt.
Da die Männer mit einer DNA- Analyse gewissen Zerstörungsakten direkt zugeordnet werden konnten, müssen sie zudem auch für Schäden aufkommen. Zwei von ihnen müssen den Schaden von rund 9‘000 Franken an einem demolierten Fahrzeug begleichen. Die anderen konnten mit der Sachbeschädigung am Stücki Shopping in Verbindung gebracht werden und müssen einen Sachschaden von rund 40‘000 Franken bezahlen.
(cs/sda)