Die Staatsanwaltschaft forderte lediglich dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug für den Senegalesen. Dass das Strafgericht härter urteilte, hat vor allem mit dem kaltblütigen Vorgehen des 59-Jährigen zu tun. Er erschlich sich das Vertrauen der alten und immerzu dementeren Frau. Dann hat er sie absichtlich von ihrem Umfeld isoliert und ihr eine Liebesbeziehung vorgespielt. Diese Umstände haben für das Gericht noch stärker eine Rolle gespielt als das Ausnützen der Demenzerkrankung alleine.
In der Anklageschrift kam das Liebesverhältnis nicht zum Ausdruck. In abgehörten Telefonaten liess sich dies aber nachweisen. Der Verurteilte nutzte die Verliebtheit der Frau aus, um ein «Wir-beide-gegen-den-Rest-der-Welt»-Szenario aufzubauen. Daraufhin brach die Frau den Kontakt zu Jahrzehnte alten Freundschaften ab und gehorchte dem Heiler bedingungslos.
Eine Million in bar übergeben
Innerhalb von wenigen Wochen übergab die Frau dem mittellosen Heiler über eine Million Franken. Dieser führte damit ein Leben in Saus und Braus. Vor Gericht schwieg er zu allen Anklagepunkten und verweigerte die Aussage. In einer vorherigen Befragung hatte er aber ausgesagt, dass er unschuldig sei und er eigentlich das Opfer sei.
Die fehlende Einsicht seiner Tat und die Verweigerung jeglicher Kooperation hat das Gericht dann zum Strafmass von vier Jahren Haft bewegt. Ausserdem muss der Heiler über eine Million Franken an die geschädigte Frau zurückbezahlen. Auch die Gerichts- und Verfahrenskosten von über 40‘000 Franken muss der Senegalese selber bezahlen.