Seit dem 1. Oktober 2016 fasst die Schweizer Justiz kriminelle Ausländer härter an. Die neue Ausschaffungsgesetzgebung sieht bei schwereren Delikten vor, die Verurteilten automatisch auszuschaffen. Damit die Anklagebehörden das Gesetz einheitlich anwenden, hat der Vorstand der Schweizer Staatsanwälte-Konferenz SSK Empfehlungen herausgegeben. Darin sind auch Ausnahmen vorgesehen. In Härtefällen sollen Staatsanwaltschaften nicht zwingend eine Ausschaffung der … Uneins bei Ausschaffungen weiterlesen