Seit dem 1. Oktober 2016 fasst die Schweizer Justiz kriminelle Ausländer härter an. Die neue Ausschaffungsgesetzgebung sieht bei schwereren Delikten vor, die Verurteilten automatisch auszuschaffen. Damit die Anklagebehörden das Gesetz einheitlich anwenden, hat der Vorstand der Schweizer Staatsanwälte-Konferenz SSK Empfehlungen herausgegeben. Darin sind auch Ausnahmen vorgesehen. In Härtefällen sollen Staatsanwaltschaften nicht zwingend eine Ausschaffung der angeklagten Ausländer verlangen. Zum Beispiel wenn die angeklagten Ausländer schon länger in der Schweiz leben oder hier geboren sind (Secondos). In der Nordwestschweiz folgen nicht alle Kantone diesen Empfehlungen.
Baselbiet weicht ab
Zum Beispiel weicht der Kanton Baselland von den Empfehlungen der SSK ab: «Die Baselbieter Praxis wird sein, dass die Staatsanwaltschaft alle Fälle vor Gericht bringt, bei denen einem Ausländer aufgrund seiner Straftaten eine obligatorische Landesverweisung droht», sagt Michael Lutz, der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Baselland. Ferner klagt die Staatsanwaltschaft Ausländer bei Gericht an, auch wenn gegen diese eine nicht obligatorische Landesverweisung verhängt werden soll. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn das Strafverfahren im Strafbefehlsverfahren erledigt werden könnte, so Michael Lutz. Das heisst, die Staatsanwaltschaft Baselland verzichtet so auf Strafbefehle, bei denen kriminelle Ausländer eine Geldstrafe erhalten und um ein Gerichtsprozess herumkommen. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft wendet deshalb bei Delikten die gesetzliche Härtefall-Regelung nicht selbst an. «Im Baselbiet haben wir schon eine restriktive Ausschaffungs-Praxis gehabt. Der Gesetzgeber beabsichtigt eine Verschärfung der bisherigen Praxis.» Mit anderen Worten: Würden sich die Baselbieter an die Empfehlungen der SSK halten, könnte ihre bisherige Praxis sogar gelockert werden. Letztlich geht es um die Frage: Wer wendet die Härtefall-Regelung an? Die Staatsanwaltschaft, indem sie gewisse Fälle gar nicht erst vor Gericht bringt, oder das Strafgericht? Der Gesetzestext würde diese Frage offenlassen, so Michael Lutz.
Basel und Solothurn folgen
Im Kanton Basel-Stadt folgt die Staatsanwaltschaft den Empfehlungen der SSK, wie deren Mediensprecher Peter Gill sagt: «Die Stawa stützt sich bei der Ausschaffungsinitative auf die Empfehlung der SSK. Fälle liegen zurzeit noch keine vor. Bevor etwas zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative gesagt werden kann, muss zudem eine höchstrichterliche Entscheidung abgewartet werden.» Ähnlich argumentiert die Medienbeauftragte Staatsanwaltschaft Solothurn, Cony Zubler: «Die Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn orientiert sich bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative an der Empfehlung der SSK.»
Aargau wartet ab
Im Kanton Aargau wartet die Staatsanwaltschaft noch ab: «Der Entwurf der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz (SSK) zur Praxis der Ausschaffungsinitative befindet sich noch in der Vernehmlassungsphase und wird erst an der Delegiertenversammlung Ende Jahr verabschiedet», sagt Samuel Helbling, Kommunikationsleiter beim Kanton Aargau. Die Empfehlungen des Vorstandes haben die Delegierten der SSK noch gar nicht abgesegnet. Und selbst dann sind die Staatsanwaltschaften in den Kantonen frei, ob sie den Empfehlungen folgen. Über die Jahre wird sich sowieso eine einheitliche Gerichtspraxis herausbilden, an die sich die Kantone halten müssen.