Veranstalter in Basel-Stadt sollen um eine Bewilligung ersuchen, wenn sie mit Fahnen oder zusätzlichen Plakaten auf ihr Event hinweisen wollen. So steht es in der Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRV). Dabei sind allerdings sechs Grossveranstalter ausgenommen, wie beispielsweise der FC Basel. Sie sollen von der Bewilligungspflicht ausgenommen sein.
An dieser Vorzugsstellung ausgesuchter Veranstaltungen stört sich das überparteiliche Komitee ‹Kulturstadt Jetzt›: «Was uns sauer aufstösst ist, dass ein erlauchter Kreis von sechs Grossveranstaltern bei der Bewilligungspflicht Sonderrechte geniesst», sagt Lisa Mathys, die für eine Gleichbehandlung aller Veranstalter einsteht. Deshalb will das Komitee die Verordnung dahingehend ändern, dass zumindest die Kriterien transparent sein sollen, wenn Veranstalter keine Bewilligung für Flaggen benötigen. Noch besser fände das Komitee allerdings, wenn die Liste auserwählter Veranstalter in der Verordnung gestrichen würde.
Einengende Bestimmungen
Das Komitee wünscht sich ebenso, dass die Regeln für Boulevard-Möblierung aufgehoben werden. Seit Jahren sind Plastikstühle und Tische im öffentlichen Raum verboten. Erlaubt sind nur Stühle und Tische aus Holz und Metall. «Es hat sich durchaus gezeigt in den letzten Jahren, dass es sich positiv ausgewirkt hat, dass es diese Regeln gegeben hat. Das Stadtbild ist ansprechend. Wir haben eine schöne Boulevard-Möblierung. Für uns ist es aber auch klar, dass es jetzt an der Zeit ist, diese Richtlinien wieder aufzuheben, und den Wirten so mehr Freiraum bei der Gestaltung zu gewähren.»
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2016. Danach wir der Grosse Rat über die veränderten Vorschriften befinden.
Hier der Telebasel News Beitrag vom 29. August 2016: